Ein Testament kann ohne Notar verfasst werden. Es muss dann aber eigenhändig ge- und unterschrieben werden. Laut Oberlandesgericht München reicht als „Unterschrift“ kein krakeliges, wellenlinienförmiges Gebilde.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Zunächst einmal muss jeder erkennen können, von wem das Testament überhaupt ist. Gab es vorherige Testamente und diese sollen widerrufen werden, und alle anderen waren schön mit „Karl Müller“ oder „Josefine Albrecht“ unterschrieben, dann reicht keine Wellenlinie oder ein Kreuzchen. Die Unterschrift mit den drei Kreuzen ist ausgestorben. Dann gilt dieses Testament nicht und das hat natürlich Auswirkungen auf die Erbfolge. – Länge 25 sec.
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