Unter dem Motto „Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren“ diskutiert der Deutsche Anwaltverein auf dem Anwaltstag derzeit in Berlin aktuelle Themen wie beispielsweise die geplante dreimonatige Speicherung von IP-Adressen. Weiter
Category Archives: DAV
Kollegengespräch: Klinik muss Sperma des verstorbenen Manns an Ehefrau herausgeben
Eine Witwe kann von einer Klinik die Herausgabe des gefrorenen Spermas ihres verstorbenen Manns verlangen, so das Landgericht Frankfurt/Main. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In dem Fall hatten sich beide Eheleute vor dem Tod des Mannes auf eine künstliche Befruchtung verständigt, zu der es durch seine Krebserkrankung nicht mehr kam. Weiter
O-Ton: Krankengeld nicht bei neuer Krankheit
Eine weitere Krankheit führt nicht automatisch zu weiterem Krankengeld. Der Anspruch kann nicht verlängert werden, wenn während der ursprünglichen Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit festgestellt wird, entschied das Landessozialgerichts Berlin-Potsdam.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Anspruch auf Krankengeld ist auf 78 Wochen begrenzt. Unabhängig davon, ob da noch einmal eine Krankheit kommt oder nicht. Das ist nicht pro Krankheit bezogen, sondern es ist der Bezug pro Krankengeld. Das ist eine maximale Bezugsdauer und dann hört es eben auf. Man sollte als Betroffener immer schauen, dass man eine lückenlose ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit hat, damit man auch komplett diese 78 Wochen bekommt. – Länge 24 sec.
Der ganze Fall unter anwaltauskunft.de zum Nachlesen.
O-Ton: E-Mail mit Abwesenheitsnotiz – gilt die Nachricht trotzdem als zugestellt?
Wer im digitalen Alltag kommuniziert, verlässt sich auf die schnelle Zustellung von E-Mails. Doch was passiert, wenn der Empfänger automatisch antwortet, dass die Adresse nicht mehr aktiv ist? Weiter
O-Ton: Probezeit darf bei Befristung nicht übermäßig lang sein
Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte der Chef einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Sie klagte mit der Begründung: Ein auf ein Jahr befristeter Job mit vier Monaten Probezeit ist unverhältnismäßig. Und bekam Recht. Weiter