Bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht müssen regelmäßig auch Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies kann in sozialgerichtlichen Verfahren schnell die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen. Nach einem Arbeitsunfall musste das Landessozialgericht München entscheiden, wer die Kosten für ein Gutachten von der Staatskasse übernimmt. Weiter
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O-Ton: Bauvertrag: Vergessene Positionen verjähren mit der Schlussrechnungsforderung!
Wer baut, kennt das: Immer wieder wird abgerechnet: Abschlag, Zwischenrechnung, Schlussrechnung oder kommt da noch was? Doch irgendwann ist Schluss. Weiter
O-Ton: Schmerzensgeld nach Hundebiss: Amtsgericht verurteilt Hundehalterin
Ein Spaziergang mit ihrem Hund endete für eine Berliner Hundehalterin mit einer gerichtlichen Verurteilung. Ihr Hund, ein American Bully, hatte einen Pudel Pepper schwer verletzt. Darauf klagte die Halterin des verletzten Tieres. Weiter
O-Ton: Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids zahlt die Staatskasse
Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids nach Einspruch muss die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen. Dazu gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt, so das Amtsgericht Maulbronn. In dem Fall sollte der Betroffene nach einem Unfall ein Bußgeld zahlen, wehrte sich und das Verfahren wurde eingestellt. Die Auslagen sollte er selbst übernehmen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn die Behörde einen Bußgeldbescheid zurücknimmt, muss sie die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen, die der Betroffene hatte, ersetzen. Also auch die Anwaltskosten. Anwaltskosten gehören dazu, denn die wären ja nicht angefallen, wenn nicht der Bußgeldbescheid gekommen wäre. - Länge 15 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
O-Ton: Betriebsversammlungen – muss der Chef den Dolmetscher bezahlen?
In vielen deutschen Unternehmen arbeiten Menschen mit Migrationshintergrund. Wenn ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um einer Betriebsversammlung zu folgen, kann das kompliziert werden. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten für Dolmetscher bei einer Betriebsversammlung tragen. Weiter