Arbeitgeber können die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht stellte aber klar, dass eine Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb unwirksam ist, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet werden kann. Weiter
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O-Ton: Corona-Infektion im Homeoffice kein Arbeitsunfall
Eine Corona-Infektion im Homeoffice kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Entscheidend ist, dass sich die Infektion nicht eindeutig während der versicherten Tätigkeit ereignet hat, so das Landessozialgericht München. Weiter
O-Ton: Änderungen zum Neuen Jahr – höhere Homeoffice-Pauschale
Ab Januar 2023 gilt eine höhere Homeoffice-Pauschale und der Gesamtbetrag, der dafür steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt von bisher 600 Euro auf maximal 1.260 Euro. Das heißt, man kann pro Jahr 200 Tage im Home-Office von der Steuer absetzen. Weiter
O-Ton: Wegen mitgenommenen Bürostuhl ins Homeoffice keine Kündigung
In der Corona-Pandemie war es oft besser, wenn Mitarbeiter in Homeoffice arbeiten konnten. Und dazu durfte man dann auch seinen Bürostuhl mit nach Hause nehmen, entschied das Arbeitsgericht Köln. Das dortige Erzbistum hatte einer Mitarbeiterin wegen der Mitnahme eines Bürostuhls fristlos gekündigt – zu Unrecht, so die Richter. Weiter
O-Ton: Arbeitsunfall im Homeoffice?
Ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten Wohnräumen zum Homeoffice auf einer Treppe in der Wohnung verunglückt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es liegt weder ein Wegeunfall noch ein Unfall auf einem „Betriebsweg“ vor, entschied das Landessozialgericht NRW. Weiter