Eine Corona-Infektion im Homeoffice kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Entscheidend ist, dass sich die Infektion nicht eindeutig während der versicherten Tätigkeit ereignet hat, so das Landessozialgericht München.
Das Gericht wies die Klage eines technischen Referenten ab. Er war im Homeoffice. Nachdem sich seine Ehefrau, die als Ärztin im Krankenhaus tätig war, mit dem Coronavirus infiziert hatte und bei ihr eine Berufskrankheit festgestellt wurde, zeigte auch der Kläger Symptome und wurde positiv getestet. Das Gericht urteilte jedoch, eine Ansteckung im privaten Bereich sei nicht auszuschließen und wies die Klage ab.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Ein Arbeitsunfall liegt immer dann vor, wenn ich mich mit Corona während der Arbeit oder durch meine Tätigkeit infiziert habe. Im Homeoffice ist das manchmal unterschiedlich geregelt. Ich kann mich da auch mit Corona infizieren, das kann ein Arbeitsunfall sein. Aber wenn meine Frau zuerst Corona hatte und ich mich dann da anstecke, liegt es eher naher, dass es im gemeinsamen Wohnzimmer passiert. Also privat – kein Arbeitsunfall. – Länge 22 sec.
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