Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen – bis zu 250.000 Euro, entschied das Amtsgericht Heidelberg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, über die juristische Betrachtung:
O-Ton: Ich habe nämlich meine Einwilligung entzogen, dass ich hier einen Prospekt haben will. Und daran muss sich gehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, dann habe ich als Inhaber des Briefkasten den Anspruch, dass eine Unterlassungserklärung – und zwar eine strafbewehrte – abgegeben wird. Strafbewehrt heißt: Wenn Du das trotzdem machst, dann musst Du dafür zahlen. – Länge 19 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Unerlaubte Werbung – Vorgehen möglich
Anmoderation: Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
O-Ton: Man kann sich wehren. Gegen unerlaubte Werbung kann man sich wehren. – Länge 5 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Und daher gilt: Wer einen Aufkleber mit der Aufschrift: „Bitte keine Werbung“ o.ä. am Briefkasten hat, darf auch keine entsprechenden Botschaften erhalten. Juristisch ist das so:
O-Ton: Ich habe nämlich meine Einwilligung entzogen, dass ich hier einen Prospekt haben will. Und daran muss sich gehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, dann habe ich als Inhaber des Briefkasten den Anspruch, dass eine Unterlassungserklärung – und zwar eine strafbewehrte – abgegeben wird. Strafbewehrt heißt: Wenn Du das trotzdem machst, dann musst Du dafür zahlen. – Länge 19 sec.
So war es auch in diesem Fall: Die Werbung landete in einem Briefkasten, der eigentlich dafür tabu sein sollte. Also schickte der zu Unrecht mit Reklame belästigte Mann eine Unterlassungserklärung. Deren Wirkung verpuffte allerdings – sie wurde schlichtweg nicht unterzeichnet. Der Mann klagte vorm Amtsgericht Heidelberg – und bekam Recht. Swen Walentowski:
O-Ton: Denn ein Einwurf eines solchen Werbeflyers – wenn ich es vorher tatsächlich untersagt habe – ist eine Verletzung meines Persönlichkeitsrechts sowie eine Eigentums- und Besitzstörung. D.h. ich darf bestimmen, was in meinen Briefkasten kommt. Nämlich meine Post. Und da ich will, dass meine Post gefunden wird und nicht mein Briefkasten so voll ist, weil ich im Urlaub war, und der Briefträger nach zwei Wochen schon keine Post mehr bringen kann – weil der Briefkasten mit Werbeflyern voll ist. – Länge 27 sec.
Und das Gericht entschied: Wenn wieder unerlaubte Werbung eingeworfen werde, werde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig.
Wenn man sich gegen Werbung zu Wehr setzen will – oder auch für alle anderen Rechtsfälle – finden man Anwälte unter anwaltauskunft.de.
Absage
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