Tag Archives: Recht

26Apr./21

O-Ton: Städte und Gemeinden müssen Gehwege kontrollieren

Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass niemand gefährdet wird, der Fußwege und Straßen benutzt. Stürzt man dennoch über eine Unebenheit, haftet die Stadt aber nicht automatisch. Die Kontrollpflicht besteht nicht täglich. Kann die Gemeinde darlegen, dass sie den Gehweg in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichend kontrolliert hat, haftet sie nicht. Weiter

23Apr./21

O-Ton + Magazin: Paketscanner sind wie Handys zu werten – Geldbuße bei Benutzung am Steuer

Wenn Fahrer eines Paketdienstes während der Fahrt ihren Paketscanner benutzen, werden wie beim Handy 120 Euro Geldbuße fällig. Der Scanner ist ein elektronisches Gerät im Sinne des Verkehrsrechts und die Geldbuße gerechtfertigt, so das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

Mehr dazu jetzt.

O-Ton: Sie sollen ja beim Autofahren nicht abgelenkt sein und da ist es egal, ob Sie von einem Handy abgelenkt werden oder von einem Diktiergerät oder ob Sie einen Paketscanner in der Hand halten. Denn all das lenkt Sie vom Straßenverkehr ab und stellt dadurch eine Gefährdung für andere dar. – Länge 18 sec

Mehr unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Paketscanner sind wie Handys zu werten – Geldbuße bei Benutzung am Steuer

Wenn Fahrer eines Paketdienstes während der Fahrt ihren Paketscanner benutzen, werden wie beim Handy 120 Euro Geldbuße fällig. Der Scanner ist ein elektronisches Gerät im Sinne des Verkehrsrechts und die Geldbuße gerechtfertigt, so das Oberlandesgericht Hamm.

Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Sie sollen ja beim Autofahren nicht abgelenkt sein und da ist es egal, ob Sie von einem Handy abgelenkt werden oder von einem Diktiergerät oder ob Sie einen Paketscanner in der Hand halten. Denn all das lenkt Sie vom Straßenverkehr ab und stellt dadurch eine Gefährdung für andere dar. – Länge 18 sec

sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war eindeutig.

O-Ton: Ein Paketbote bediente während der Fahrt seinen Paketscanner und dann muss er ja auch drauf schauen, das ist ja nicht so, das ist alles voll automatisch läuft. Er schaut, wo ist die nächste Adresse, wo muss er hinfahren und ist im Moment abgelenkt vom Straßenverkehr. Und das Oberlandesgericht Hamm hat dann entschieden, das Bedienen als Paketscanners wird genauso bewertet wie Telefonieren am Handy mit 120 € Geldbuße. – Länge 21 sec.

Für Autofahrer bedeutet die Entscheidung: Wer sich rausreden wolle, er habe nur ein Diktiergerät benutzt und kein Handy – es dürfte schwer werden, dies vor Gericht zu beweisen. Bettina Bachmann.

O-Ton: Alle elektronischen Geräte, die sie in die Hand nehmen und die nicht in der Festhaltevorrichtung stecken, sind solche Geräte und das ist ja auch im Gesetz nicht nur auf Handys beschränkt. Also diese Ablenkung ist gegeben, sobald Sie irgendwas in die Hand nehmen und etwas eintippen. – Länge 18 sec.

Mehr unter verkehrsrecht.de.

Absage
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21Apr./21

O-Ton + Magazin: Fiktive Abrechnung beim Unfallschaden trotz erfolgter Reparatur?

Nach einem Unfall kann man wählen, ob man den Schaden nach den tatsächlichen oder fiktiven Reparaturkosten laut Gutachten abrechnet. Aber: Man muss nicht beweisen, wie hoch die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten sind, entschied das Oberlandesgericht München. Weiter

26März/21

O-Ton: Bei illegalen Angeboten im Netz muss der Anschlussinhaber haften

Wird ein Film illegal auf einer digitalen Tauschbörse angeboten, muss der Inhaber des Internetzuganges darlegen, wer Zugriff hatte. Der Anschlussinhaber kann sich nicht mit dem Hinweis entlasten, dass nur die Familienmitglieder das Passwort wüssten und auch alle darüber informiert worden sind, keine illegalen Download-Angebote bereitzustellen. Weiter