O-Ton: Nach dem Blitzen müssen Behörden Mess-Protokolle herausgeben

Verwaltungsbehörden müssen alle bei ihr vorhandenen Unterlagen zu der Messung herausgeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dokumente beim Polizeiverwaltungsamt direkt oder bei einer anderen Dienststelle verwahrt werden. So entschied das Amtsgericht Aichach und hat damit die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren erheblich stärkt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Betroffene müssen die Möglichkeit haben, die Messung überprüfen zu lassen. Meistens geschieht das durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Die verlangen dann nämlich die Einsicht in das Messprotokoll, ob der Beamte dafür auch geeignet war. Weil: Fehlerquellen im polizeilichen Messverfahren gibt es. Es gibt auch Blitzergeräte, die nicht zugelassen sind oder wo es immer wieder Zweifel gibt. Deshalb hat man einen Anspruch auf Dateneinsicht. – Länge 22 sec.

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