O-Ton: Unfallversicherung und Fristen: Attest muss nicht jedes einzelne Symptom aufzählen

Ein schwerer Unfall zieht häufig langwierige gesundheitliche Einschränkungen nach sich. Neben offensichtlichen Bewegungseinschränkungen leiden Betroffene nicht selten unter chronischen Schmerzen oder Empfindungsstörungen. Viele stehen vor dem Problem, dass sich komplexe Schmerzsymptome erst im Laufe der Zeit voll entwickeln und nicht punktgenau innerhalb der vertraglichen Frist detailliert bescheinigt werden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass die ärztliche Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung nicht zu eng ausgelegt werden darf.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Wenn das Attest oder die ärztliche Bescheinigung beschreibt, die und die Verletzungen lagen vor, dann ist der Spielraum relativ breit, dass ich künftig auch Verletzungsfolgen, die später erkennbar sind, aber genau auf dem beschriebenen Bereich, auf diesem Körperteil liegen, dann kann ich das noch geltend machen. Dann gilt das nicht als verfristet. – Länge 19 sec.

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Kollegengespräch: Unfallversicherung und Fristen: Attest muss nicht jedes einzelne Symptom aufzählen

Ein schwerer Unfall zieht häufig langwierige gesundheitliche Einschränkungen nach sich. Neben offensichtlichen Bewegungseinschränkungen leiden Betroffene nicht selten unter chronischen Schmerzen oder Empfindungsstörungen. Viele stehen vor dem Problem, dass sich komplexe Schmerzsymptome erst im Laufe der Zeit voll entwickeln und nicht punktgenau innerhalb der vertraglichen Frist detailliert bescheinigt werden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass die ärztliche Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung nicht zu eng ausgelegt werden darf.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was muss ich unbedingt beachten?
2. Wie war der Fall genau?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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