O-Ton: Streit auf dem Oktoberfest: Wann das Festhalten am Boden Schmerzensgeld kostet

Auf der Kirmes und Volksfesten wie dem Oktoberfest treffen Feierlaune, Enge und oft reichlich Alkohol aufeinander. Eskaliert eine verbale Reiberei in ein Handgemenge, greifen manche Beteiligte zu rabiaten Mitteln, um Streitigkeiten eigenmächtig zu beenden.

Wer sich bei einer körperlichen Auseinandersetzung auf den Oberkörper eines am Boden liegenden Gegners setzt, um ihn zu fixieren, kann nicht auf ein Notwehrrecht pochen und schuldet 500 Euro Schmerzensgeld. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, es liegt keine Notwehr vor, weil der Mann schon am Boden lag, bevor er sich da drauf gesetzt hat. Es gab aber trotzdem 500 € Schmerzensgeld, obwohl der nachweislich bleibenden Schaden oder dolle Verletzungen hatte. Aber weil es eine körperliche Beeinträchtigung ist, wenn sich eine schwere Person auf mich drauf setzt, dann erleide ich Schmerzen und dafür krieg ich Schmerzensgeld. – Länge 22 sec.

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