Wer auf einer Freizeit- oder Sportmesse ein Balance Board ausprobiert, trägt grundsätzlich selbst Verantwortung dafür, wenn er damit stürzt. Das Landgericht München I entschied, dass ein Messeaussteller nach einem Sturz eines Besuchers weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen muss.
Eine Pflicht, jeden Interessenten individuell einzuweisen oder dauerhaft zu beaufsichtigen, bestand nach Auffassung des Gerichts nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Die Entscheidung macht deutlich: Hersteller und Veranstalter müssen sichere Rahmenbedingungen herstellen. Das ist völlig klar. Aber für typische Risiken dieses Sportgeräts – die können sie nicht einfach ausschließen. Mit denen muss man einfach rechnen. – Länge 19 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Balance Board auf der Messe ausprobiert – Veranstalter haftet nicht für Sturz
Wer auf einer Freizeit- oder Sportmesse ein Balance Board ausprobiert, trägt grundsätzlich selbst Verantwortung dafür, wenn er damit stürzt. Das Landgericht München I entschied, dass ein Messeaussteller nach einem Sturz eines Besuchers weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen muss. Eine Pflicht, jeden Interessenten individuell einzuweisen oder
dauerhaft zu beaufsichtigen, bestand nach Auffassung des Gerichts nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Ohne Einweisung – wer haftet?
2. Wie war der Fall genau?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.