O-Ton: Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt – fristlose Kündigung kann drohen

Eine Krankschreibung per Telemedizin ist längst Alltag. Anders kann die Lage jedoch sein, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens erstellt wird – ganz ohne jeden Kontakt zu einem Arzt.

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass die Vorlage einer online erworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne jeden Arztkontakt eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, wer sich im Internet eine Krankschreibung besorgt, die täuschend echt aussieht, obwohl man niemals mit einem Arzt gesprochen hat, der stört das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgebern nachhaltig. Weil er eigentlich den Eindruck erweckt, er war beim Arzt. Deshalb war die Abmahnung entbehrlich und es kam zur fristlosen Kündigung. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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