O-Ton: Kirmes, Jahrmarkt, Oktoberfest: Wann haftet der Betreiber bei Verletzungen im Fahrgeschäft?

Auf Volksfesten gehört das gemeinsame Hochreißen der Arme während rasanter Fahrten für viele Besucher zum Nervenkitzel dazu. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Übermut wirkt, birgt jedoch erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Verletzt sich ein Mitfahrer durch das Heben der Arme an Aufbauten der Anlage, haftet der Schausteller nicht automatisch, so das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die Warnschilder waren wahrnehmbar, also die Verantwortung endet dort für einen Betreiber eines Fahrgeschäfts, wo die Fahrgäste die Warnhinweise missachten. Hochstrecken oder geradeaus ist dasselbe. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Kirmes, Jahrmarkt, Oktoberfest: Wann haftet der Betreiber bei Verletzungen im Fahrgeschäft?

Auf Volksfesten gehört das gemeinsame Hochreißen der Arme während rasanter Fahrten für viele Besucher zum Nervenkitzel dazu. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Übermut wirkt, birgt jedoch erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Verletzt sich ein Mitfahrer durch das Heben der Arme an Aufbauten der Anlage, haftet der Schausteller nicht automatisch, so das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet auf folgende Fragen:

1. Worum ging es bei der Entscheidung?
2. Aber der Menschenverstand würde sagen: Die Klage kommt nicht durch?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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