O-Ton: Gestohlener Ausweis kann Kreuzfahrt scheitern lassen

Ohne gültigen Ausweis geht bei Reisen mit mehreren Grenzübertritten meist nichts – selbst dann nicht, wenn die Fahrt nur durch die Europäischen Union führt. Wird Reisenden kurz vor einer Kreuzfahrt der Personalausweis gestohlen, besteht in der Regel kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Reisepreises, so das Amtsgericht München.

Der Verlust von Reisedokumenten fällt grundsätzlich in die Risikosphäre der Reisenden selbst.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, du bist für deine Papiere selber verantwortlich. Grundsätzlich: Wenn sie dir geklaut werden, weil du beispielsweise nach Kopenhagen fliegst, um von dort eine Kreuzfahrt anzutreten, musst du trotzdem dafür sorgen, dass du ein ordentliches Ausweisdokument bei dir hast. Wenn er dir in Kopenhagen nach der Landung mit dem Flugzeug geklaut wird, bevor du das Schiff getreten hast, ist das das eigene Risiko. Keine Kreuzfahrt ohne Ausweis. Reisende tragen das Risiko für die gestohlenen Papiere. Nicht der Anbieter. Deshalb wird der Reisepreis nicht zurück erstattet. – Länge 30 sec.

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