O-Ton: Entgangener Gewinn nach Unfall – Differenz zahlt Versicherung bei Autoverkauf

Wer sein Auto bereits verkauft hat und es nach einem unverschuldeten Unfall zu einer Wertminderung kommt, kann die Differenz von der Versicherung als entgangenen Gewinn verlangen. Das Amtsgericht Rheinbach entschied so. In dem Fall wollte ein Mann sein SUV für 21.000 Euro verkaufen – bevor das Fahrzeug jedoch übergeben und bezahlt werden konnte, geschah der Unfall.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Kann nachgewiesen werden, dass das Auto oder das Fahrzeug tatsächlich verkauft zu einem bestimmten Preis, dann ist es natürlich nach dem Unfall weniger wert und mir geht da auch ein richtiger Gewinn. Dann gehört das zu meinem Schaden aus dem Verkehrsunfall und die gegnerische Versicherung muss diesen Schaden den entgangenen Gewinn, also die Differenz, ausgleichen. – Länge 15 sec

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