O-Ton: Kein Recht auf Details zur Samenspende

Eine Frau, die durch eine Samenspende gezeugt wurde, ist vor Gericht mit dem Wunsch gescheitert, mehr über die Nutzung des Samens ihres biologischen Vaters zu erfahren. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Frau wollte wissen, wie oft der Samen ihres biologischen Vaters verwendet wurde und wer ihre „Geschwister“ sind.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de.

O-Ton: Das war eine anonyme Samenspende. Man nimmt wohl an, von dieser Samenspende, von diesen Samenspender wurden insgesamt 33 Kinder gezeugt. Jetzt wollte jemand wissen, wer sind eigentlich meine Halbgeschwister? Und das Gericht hat gesagt: Nein, das geht nicht. Du hast einen Anspruch auf deine eigene Abstammung. Aber du hast keinen Anspruch darauf zu wissen, wer eigentlich die Halbgeschwister sind. Das bleibt ihr verborgen. – Länge 25 sec

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