O-Ton: Mobbing – Einigungsstelle kann eingesetzt werden

Wenn sich jemand über Mobbing und respektloses Verhalten am Arbeitsplatz beschwert, kann zur Klärung eine Einigungsstelle eingesetzt werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bereits Gespräche geführt hat, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

In dem Fall hatte sich eine Mitarbeiterin einer Bekleidungsfiliale über respektloses Verhalten des Chefs beschwert. Der wurde daraufhin zu einem Seminar geschickt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Nein, das reicht nicht. Du hast mit dem Filialleiter irgendwas gemacht ,mit dem Vorgesetzten. Aber das Problem zwischen Mitarbeiterin und dem Vorgesetzten ist doch noch gar nicht richtig besprochen und geklärt worden. Deshalb darf der Betriebsrat hier fordern, eine Einigungsstelle einzusetzen. Mobbing ist schwerwiegend, das muss zwischen den Personen geklärt werden, und es reicht nicht, den Boss einfach auf ein Seminar zu schicken. – Länge 20 sec.

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