Bei einem Arbeitsunfall genießen die Betroffenen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu können auch Unfälle gehören, die sich etwa bei einer Betriebsfeier ereignen. Doch es gibt Grenzen: Ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnimmt und sich danach im betrunkenen Zustand auf der Toilette verletzt, hat keinen Arbeitsunfall. Weiter
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O-Ton: Arbeiten in der Elternzeit – Antragsfristen im Blick behalten
Viele Mütter und Väter wollen auch während der Elternzeit nicht komplett aus dem Beruf aussteigen. Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt auch im zweiten und dritten Jahr, wenn die Eltern kein Elterngeld mehr erhalten. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 65 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt. Weiter
O-Ton: Warnung per Smartphone vor Einbrüchen ist umstritten
Angesichts der Zahl von Wohnungseinbrüche warnen sich immer mehr Bürger gegenseitig über sogenannte Sicherheits-Apps vor vermeintlichen Gefahren. Allerdings: Der Gebrauch solcher Apps ist mit rechtlichen Risiken verbunden, warnt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Soziale Medien – Eltern dürfen ihre Kinder nur begrenzt kontrollieren
Mehrere Millionen Minderjährige sind bei Facebook, Instagram und Co. aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Auch wenn die Eltern Bescheid wissen, dürfen sie die Aktivitäten ihrer Kinder in den sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren. Weiter
O-Ton: Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung
Die grobe Beleidigung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch bei einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann dies ohne vorherige Abmahnung möglich sein, entschied des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Weiter