Wie in anderen europäischen Ländern schon länger Pflicht – ab dem 01. Juli müssen Autofahrer auch in Deutschland eine Warnweste dabei haben. Und beim Aussteigen nach einer Panne oder einem Unfall auch tragen. Sonst wird ein Bußgeld fällig. Weiter
Tag Archives: Pflicht
O-Ton + Magazin: BGH entscheidet über „Helmpflicht“ für Radler
Der Bundesgerichtshof entscheidet am 17. Juni den Fall einer Fahrradfahrerin, die bei einem Unfall keinen Helm getragen hatte. Sie verletzte sich schwer – und soll daher einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Kommt die Helmpflicht für Radfahrer?
Zur Zeit wird lebhaft diskutiert, ob Fahrradfahrer zwingend einen Helm tragen sollten oder nicht. Aus juristischer Sicht geht es dabei besonders um die Frage der Haftung. Im Klartext: Wenn es zu einem Unfall kommt – wer muss bezahlen? Weiter
O-Ton + Magazin: Belebte Kreuzungen müssen im Winter geräumt und gestreut werden
Das Landgericht Magdeburg hat die Stadt Magdeburg verurteilt, 50 Prozent der Behandlungskosten für eine Frau zu übernehmen, die wegen Glatteis an einer belebten Kreuzung gestürzt war. Allerdings: Die Begründung der Richter lässt aufhorchen. Weiter
Radweg muss benutzt werden, auch wenn er Mindestanforderungen nicht genügt
München/Berlin (DAV). Radfahrer müssen unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 6. April 2011 (AZ: 11 B 08.1892), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Ein Radfahrer hatte sich gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einer Münchner Straße zur Wehr gesetzt, da der Weg nicht den Mindestanforderungen entsprach. Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass gekennzeichnete Radwege eine Mindestbreite von 1,50 Metern aufweisen müssen. Die tatsächliche Breite des fraglichen Radwegs bewegte sich jedoch nur zwischen 0,72 und 1,29 Metern. Deswegen war der Radfahrer der Meinung, dass er den Weg nicht benutzen müsse.
Das sahen die Richter anders. Die Radwegbenutzung dürfe hier trotzdem angeordnet werden, weil auf der Straße aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahr bestehe. Diese Gefährdung würde nochmals deutlich gesteigert, wenn Radfahrer die Fahrbahn mitbenutzten. Die Benutzung des vorhandenen Radwegs sei zumutbar. Sein Ausbau sei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres möglich.
Informationen: www.verkehrsrecht.de