Wer sein Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um es zu laden, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. So erging es einem LKW-Fahrer. Die Polizei hatte ihn beobachtet, wie er das Telefon in die Hand nahm – „verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons“ heißt das im Amtsdeutsch. Weiter
Tag Archives: Handy
O-Ton: Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones verboten
Blitzer-Apps auf dem Handy sind verboten. So entschied das Oberlandesgericht Celle – der Autofahrer, der die Warnungen auf seinem Handy nutzte, musste 75 Euro Bußgeld zahlen. Weiter
O-Ton: Telefonieren im Auto nur mit ausgeschaltetem Motor
Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur dann erlaubt, wenn der Pkw steht und der Motor ausgeschaltet ist. Diese Erfahrung musste auch eine Autofahrerin machen, die von zwei Polizisten mit Handy am Ohr erwischt worden war. Weiter
Magazin: Kinderschutz-App schützt vor Kostenfallen
Anmoderation: Gerade für Kinder kann es verführerisch sein: Beim neuen Spiel auf dem Handy oder Tablet geht es nicht weiter – also kauft man kurzerhand ein bisschen was dazu und schon geht es in das nächste Spiele-Level. Am Monatsende ist das Taschengeld futsch und der Kummer groß. Weiter
O-Ton + Magazin: Handy darf am Steuer weitergegeben werden
Eigentlich darf man am Steuer nicht telefonieren, selbst das Anfassen des Mobiltelefons ist heute verboten, wenn der Wagen rollt oder der Motor an ist. Doch nun gibt es ein ganz aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln: Das Handy darf an den Beifahrer weitergegeben werden.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Handy klingelte, in einer Frauenhandtasche – wo man nie was findet. Der Sohn findet also das Handy nicht, gibt die Handtasche an seine Mutter weiter. Die sucht das Handy, findet es und gibt es sofort an den Sohn zurück, ohne auch nur einen Blick auf das Display zu werfen. Der Sohn nimmt dann den Anruf an und spricht auch mit dem Anrufer. – Länge 20 sec.
Die Frau musste nicht zahlen, denn – so die Richter – wer das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Handy darf am Steuer weitergegeben werden
Anmoderation: Die Auseinandersetzungen um die Handynutzung am Steuer sind fast schon so alt wie die Handys selbst. Lange vorbei, dass man ohne Freisprechanlage während der Fahrt telefonieren durfte, selbst das Anfassen des Mobiltelefons ist heute verboten, wenn der Wagen rollt oder der Motor an ist. Oder doch nicht? Hören Sie mal:
Beitrag:
O-Ton: SFX
Es klingelt natürlich immer im unpassenden Moment. Doch nun gibt es ein ganz aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie das Handy wirklich nur weiter geben, also nicht auf das Display schauen, den Anruf nicht wegdrücken oder auch nicht annehmen, das ist ja ganz klar, dass Sie das nicht dürfen – dass dann kein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer vorliegt. – Länge 15 sec.
Es war so ein Fall, wie er in keinem Gesetz und in keiner Verordnung steht.
O-Ton: Das Handy klingelte, in einer Frauenhandtasche – wo man nie was findet. Der Sohn findet also das Handy nicht, gibt die Handtasche an seine Mutter weiter. Die sucht das Handy, findet es und gibt es sofort an den Sohn zurück, ohne auch nur einen Blick auf das Display zu werfen. Der Sohn nimmt dann den Anruf an und spricht auch mit dem Anrufer. – Länge 20 sec.
Dennoch sah zunächst das Amtsgericht Köln darin eine „Nutzung“ des Handys während der Fahrt, die Autofahrerin sollte zahlen. Sie wehrte sich und ging in die nächste Instanz – mit Erfolg! In dem Fall hätte die Strafe noch 40 Euro betragen, heute ist es teurer. Bettina Bachmann:
O-Ton: Wenn das der Frau nach Inkrafttreten der Punktereform nach dem 1.5.2014 passiert wäre, wären das ja schon ein Punkt und 60 Euro gewesen. So dass sich der Gang zum Anwalt in einem solchen Fall noch mehr lohnt als vor Inkrafttreten der Punktereform. – Länge 14 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
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