Wenn der Chef den Lohn zu spät zahlt, kann der Mitarbeiter eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Der Schuldner darf allerdings kein Verbraucher sein. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln. In dem Fall hatte ein Leiharbeitnehmer geklagt, es ging um Branchenzuschläge in der chemischen Industrie. Weiter
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O-Ton + Kollegengespräch: Krank ist krank! Oder nur ein bisschen?
Was darf man machen, wenn man krankgeschrieben ist? Oder auch nur innerhalb der Karenztage daheim bleibt? Wann muss man sich eigentlich krankmelden? Beschäftigte müssen sich gleich am ersten Tag ihrer Erkrankung vor Arbeitsbeginn bei ihrem Chef melden und ihm mitteilen, dass sie erkrankt sind und nicht zur Arbeit kommen können. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Chef darf schauen, wo seine Mitarbeiter im Netz surfen
Der Chef darf den Browser des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen – allerdings nur um einen Missbrauch festzustellen. Weiter
Kollegengespräch: Lästern über den Chef kann die Kündigung bedeuten
Klatsch und Tratsch gibt es wohl in jedem Betrieb. Das ist meistens auch harmlos – wenn man dabei einige Grenzen einhält. Aufpassen sollte man aber in jedem Fall, über wen man lästert. Vorsicht geboten ist vor allem dann, wenn man über den Arbeitgeber herzieht. Weiter
O-Ton: Chef muss Teilzeit meist erlauben
Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ausnahmen bestehen dann, wenn betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Aber vorher muss der Chef sowohl intern als auch extern nach einem Ersatz suchen. Dies ergibt sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Andernfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alles dafür getan hat, einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten. Dazu gehört, erst einmal im Betrieb zu schauen, möchte jemand anderes die Arbeit übernehmen oder einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Wenn das nicht ausreicht, muss er auch schauen, dass er jemand anderes für den freiwerdenden Teil einstellen kann. Das Ganze muss er auch nachweisen, nur dann kann er von seiner Pflicht, den Arbeitnehmer auch Teilzeit arbeiten zu lassen, befreit werden. – Länge 26 sec.
Information: www.anwaltauskunft.de
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