Ein Kind hat Anspruch auf Klärung seiner Abstammung und deshalb muss ein möglicher biologischer Vater daran mitwirken, so das Oberlandesgericht Oldenburg. In dem Fall hatten zwei Männer zur selben Zeit Geschlechtsverkehr mit der Mutter. Eineige Zwillinge. Und anders als „herkömmliche“ DNA-Gutachten wird zur Unterscheidung von eineiigen Zwillingen ein besonderes Verfahren angewendet, das ganz genau den Vater bestimmen kann. Weiter
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Kollegengespräch: Kirchenaustritt kein Grund für außerordentliche Kündigung
Tritt ein Chorleiter aus der katholischen Kirche aus, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung durch den kirchlichen Arbeitgeber. So entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main. Der Jobverlust kann gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, weil dies eine unzulässige Benachteiligung wegen der Religion darstellt. Weiter
O-Ton: Falsch beraten beim Wechsel der Krankenversicherung?
Stellen Sie sich vor, Sie wechseln den Tarif bei ihrer privaten Krankenversicherung und stellen Jahre später fest, dass wichtige Leistungen fehlen. So erging es einem Mann, der sich auf den Rat seines Versicherungsmaklers verlassen hatte. Das Landgericht Arnsberg sprach ihm Schadensersatz gegen die Maklerin zu, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Weiter
O-Ton: Solaranlagen auf Denkmälern: Behörden müssen in der Regel genehmigen
Immer mehr Menschen wollen Solaranlagen auf ihren Dächern. Doch was ist, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte hier eine Wende bringen. Denn die Richter entschieden: Klimaschutz geht vor Denkmalschutz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Die Gesellschaft insgesamt möchte, dass erneuerbare Energien gefördert werden. Deshalb kann der Denkmalschutz nicht sagen, da kommt keine Solaranlage drauf, sondern er muss das gestatten. Das bricht diesmal den Denkmalschutz. Nur in anderen Ausnahmen geht der Denkmalschutz vor. Keiner kann sich eine Solaranlage auf dem Kölner Dom vorstellen. – Länge 18 sec
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O-Ton: Wenn das Trauma später kommt – Zugunglück als Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht Berlin-Potsdam entschied: Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann auch dann vorliegen, wenn ein Unfallopfer unmittelbar nach dem Ereignis keine äußerlich erkennbaren Reaktionen zeigt. Weiter