31Aug./23

O-Ton + Kollegengespräch: Wann kann ich vom gebuchten Urlaub zurücktreten?

Waldbrände und Hochwasser haben Urlaubsgebiete in Europa beeinträchtigt. Kann ich meine gebuchte Reise in solche Gebiete einfach absagen und den Urlaub stornieren? In dem meisten Fällen wird eine Entschädigung für den Reiseveranstalter fällig. Es gibt auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes – nicht zu verwechseln mit den Reisehinweisen. Aber auch ohne Warnung könnte ein Rücktrittsgrund vorliegen. Weiter

25Aug./23

O-Ton + Kollegengespräch: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Im Rahmen der Panoramafreiheit dürfen Kunstwerke aber fotografiert werden. Man darf sie auch vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben. Mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen sind dagegen nicht von der sogenannte Panoramafreiheit gedeckt. Die Perspektive entscheidet, so das Oberlandesgericht Hamm. Weiter

24Aug./23

O-Ton-Paket + Magazin: Mehr Pakete auf dem Wasser in Berlin

Im Herbst des vergangenen Jahres startete in Berlin der Pakettransport auf dem Wasser. Nun wird die bisherige Route von Spandau zum Westhafen mit Stationen am Humboldthafen neben dem Hauptbahnhof und am Wikingerufer erweitert. Ein zweites Solarschiff soll in Kürze von Köpenick zum Osthafen nahe der Oberbaumbrücke fahren. Weiter

22Aug./23

O-Ton: Erschlichene Reisegutscheine – kein Anspruch gegen Reiseveranstalter

Muss ein Reiseveranstalter Gutscheincodes einlösen, die ein Betrüger bei ihm erschlichen und dann an ahnungslose Personen weiterverkauft hat? Diese Frage beantwortete das Landgericht Koblenz mit „Nein“. Die Gutscheine waren über ein Portal für Kleinanzeigen im Internet verkauft worden. Wert: Über 11.000 Euro. Allerdings waren die Gutscheine erschlichen worden und deshalb bereits gesperrt, also wertlos. Weiter

19Aug./23

O-Ton: Privatschulbesuch ist Mehrbedarf beim Unterhalt

Die Kosten für eine Privatschule sind unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss sich je nach seinen Einkommensverhältnissen daran beteiligen, so das Oberlandesgericht Brandenburg. Geklagt hatte ein Vater, der Kinderunterhalt entsprechend der höchsten Einkommensstufe zahlte. Er wollte sich am Schulgeld nicht beteiligen. Weiter