Der zum chinesischen Geely-Konzern gehörende schwedische Autohersteller Volvo will die Preise seiner Zulieferer deutlich senken. „Wir müssen unsere Kosten reduzieren. Bisher galten wir bei den Zulieferern immer als die netten Jungs. Das wird sich ändern. Wir werden nur noch die Jungs sein“, kündigte Volvo-Chef Stefan Jacoby im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche an. Zugleich werde das Unternehmen die Kooperation mit dem früheren Volvo-Eigentümer beenden. „Die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit Ford läuft 2016/2017 aus, und wir haben nicht die Absicht, sie fortzuführen“, sagte Jacoby. Daher suche Volvo nun nach einem Partner für die Produktion für Motoren unterhalb von 150 PS, der Ford ersetzen könne.
Mit Ford unterhalte Volvo noch „gute Lieferbeziehungen“. Volvo kaufe derzeit bei Ford Komponenten, vor allem Motoren, für rund 1,1 Milliarden Euro ein. Umgekehrt beziehe Ford von Volvo noch Komponenten im Wert von etwa 400 Millionen Euro jährlich.
Heiligenhaus – Nach dem Verkauf des Spezialausrüsters Kiekert an den chinesischen Zulieferer Hebei Lingyun strebt der deutsche Türschlosshersteller nun ein langfristiges Wachstum in Asien an. „Da wir in den etablierten Märkten Marktanteile haben, die an der Obergrenze liegen, war ein asiatischer Eigentümer die bevorzugte Option“, sagte Firmenchef Karl Krause im ersten Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Er äußerte sich erstmals nach dem Verkauf. Bei der Suche „nach einer langfristigen Heimat für Kiekert“ habe man nun den “finanzstarken Investor“ für ein „nachhaltiges Wachstum“ gefunden: „Wir wollten einen strategischen Käufer und möglichst keinen Wettbewerber, um Schaden von der Belegschaft in Form der berühmten Synergien fernzuhalten.“
Nach der Katastrophe der Costa Concordia mit 32 Todesopfern und zahlreichen Verletzten ist nun ein Schiff der Costa-Muttergesellschaft Carnival Corporation in den USA beschlagnahmt worden. Der Schritt erfolgte auf Antrag von Anwalt John Arthur Eaves, der die Familie eines deutschen Todesopfers des Unglücks vor der toskanischen Küste vertritt.
Gegen Überschwemmungen können sich Hausbesitzer versichern. Läuft aber lediglich Regenwasser in die unterirdische Garage, liegt keine klassische Überschwemmung vor, die von der Elementarschadenversicherung gedeckt ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Der Käufer eines Hauses muss nur dann eine Provision an den Makler zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Hinweis in dem Exposé und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Das entschied das Amtsgericht München. Die Maklerfirma hatte geklagt, da der Käufer die Zahlung verweigerte.