Kollegengespräch: Klinik muss Sperma des verstorbenen Manns an Ehefrau herausgeben

Eine Witwe kann von einer Klinik die Herausgabe des gefrorenen Spermas ihres verstorbenen Manns verlangen, so das Landgericht Frankfurt/Main. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In dem Fall hatten sich beide Eheleute vor dem Tod des Mannes auf eine künstliche Befruchtung verständigt, zu der es durch seine Krebserkrankung nicht mehr kam.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war dieser Fall genau?
2. Wie haben die Richter entschieden?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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