Zum 1. Januar 2026 soll sie in Kraft treten: Die Bundesregierung hat die sogenannte Aktivrente auf den Weg gebracht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach dem regulären Renteneintritt bis zu 2000 Euro im Monat dazuverdienen – und das steuerfrei. Es soll ein Anreiz sein, dass ältere Beschäftigte länger im Arbeitsleben bleiben. Gerade in den nächsten Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente- die sogenannten Boomer. Weiter
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O-Ton: Lohntabellen privat weitergeleitet – Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds
Auch Betriebsräte müssen sich an den Datenschutz halten. Wer umfangreiche Angaben zum Verdienst im Unternehmen vom dienstlichen Account an die private E-Mail-Adresse weiterleitet, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Das gilt auch für den Vorsitzenden, so das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Das Gericht beurteilte die Weiterleitung als grobe Pflichtverletzung. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Facebook muss Hass-Konten löschen
Wenn ein Social-Media-Account nur dazu dient, andere zu beleidigen oder deren Ruf zu schädigen, kann die vollständige Löschung des Profils notwendig sein. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bisher bestand meist nur ein Anspruch auf Löschung einzelner Inhalte, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert. Weiter
O-Ton: Ändert sich die Erbengemeinschaft, muss dies eingetragen werden
Wenn ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft ausscheidet, bekommen die anderen Miterben seinen Anteil. Bei Immobilien muss dies entsprechend im Grundbuch eingetragen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. In dem Fall verzichtete eine Frau auf ihr Erbe und wurde aus dem Grundbuch gelöscht, ihr Bruder wurde zum Alleinerben. Weiter
O-Ton: Kündigung auf dem Tisch – das reicht und gilt als zugegangen!
Eine schriftliche Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie dem Arbeitnehmer in seiner Gegenwart so auf den Tisch gelegt wird, dass er Einsicht in das Dokument nehmen und darüber verfügen kann. Ob er sie tatsächlich liest, ist irrelevantSo entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Weiter