Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

03Juni/23

O-Ton: Bundesgerichtshof entscheidet über Hinterbliebenengeld

Der Bundesgerichtshof hat die wesentlichen Kriterien skizziert, nach denen ein Hinterbliebenengeld zu bemessen ist – rund 10.000 Euro sollen es sein. Auch wenn es gelegentlich Ausnahmen davon geben kann, muss man sich sehr genau überlegen, ob man den Streit darum auf sich nehmen will, sagt Rechtsanwalt Nikolaus Ellers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: Weiter

02Juni/23

O-Ton: Mit Reha-Management Unfallfolgen in den Griff bekommen

Spezialisierte Reha-Dienste übernehmen nach Unfällen die Vermittlung von Fachärzten und koordinieren den Ablauf der Reha, insbesondere die Weiterversorgung nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Aber: Dabei kommen sie und der Schädiger auch in den Besitz von hochsensiblen und persönliche Informationen über das Unfallopfer. Weiter

01Juni/23

O-Ton: Für Klimakleber kann es teuer werden

Sowohl die blockierten Autofahrer als auch die Klimakleber haben das Grundgesetz auf ihrer Seite, die einen beharren auf der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Diejenigen, die unfreiwillig im Stau stehen, pochen auf die in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte Fortbewegungsfreiheit sowie auf Artikel 12, im dem die Berufsfreiheit geregelt ist. Weiter

25Mai/23

O-Ton: Vorübergehend räumlich getrennt – kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Wer getrennt von seinem Ehepartner lebt, kann unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Bei einer Trennung „umständehalber“, etwa weil ein Partner noch in einem anderen Land lebt, besteht ein solcher Anspruch nicht, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Weiter

24Mai/23

O-Ton: Verweigerung des Schulbesuchs ist Kindeswohlgefährdung

Wenn Eltern ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, kann das eine Gefährdung des Kindeswohls sein. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, war ein Realschüler mit einem Attest zu Hause geblieben – und erhielt Unterricht von der Mutter. Das geht so nicht, entschieden die Richter. Weiter