
Stuttgart – Porsche hat seinen europäischen Händlern den Vertrag gekündigt. „Um den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, haben wir bereits im April unsere Importeure informiert, dass wir ab Juli 2013 neue Verträge für die rund 300 Händler in Europa einführen werden“, sagt Porsche Marketing- und Vertriebschef Bernhard Maier im Gespräch mit Automotive News Europe. Hintergrund: Der gesamte europäische Autohandel bereitet sich gerade auf den Auslauf der aktuellen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) zum Mai 2013 und der Einführung der neuen, branchenübergreifenden „Vertikal-GVO“ vor.
Maier befürchtet keine Unruhen oder Verunsicherungen im Porsche-Vertriebsnetz, die normalerweise mit solchen Kündigungen einhergeht: „Nein. Die bestehenden Verträge werden zwar Ende Juni 2011 mit einer 24-monatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt. Um die Kontinuität im Netz zu gewährleisten, geben wir allerdings gleichzeitig neue Verträge an die Vertriebspartner aus.“
Zudem habe Porsche die Chance genutzt, das Vertragswerk grundlegend zu überarbeiten. Maier: „Heute gibt es noch für jede Modellreihe einen eigenen Vertrag mit eigenen Anlagen. In Zukunft wird es nur noch einen Händlervertrag für alle Baureihen geben. Der neue Vertrag ist schlanker und inhaltlich auf dem neuesten Stand. Die Standards für unsere Händler bleiben auf dem bekannten, Porsche typischen Niveau. Gleichzeitig werden alle Punkte des Code of Good Practice der ACEA berücksichtigt. Damit ist der Vertrag ein wichtiges Element unserer Professionalisierungsstrategie und bereitet unsere Vertriebsorganisation auf das geplante Wachstum vor.“
In der Vergangenheit profitierte Porsche als kleiner Hersteller von der „De Minimis“-Regel. Maier: „Aufgrund unserer Nischenposition als kleiner Sportwagenhersteller konnten wir in der Vergangenheit vertragliche Sonderregelungen, wie zum Beispiel exklusive Schauräume, in Anspruch nehmen. Durch die Neufassung der GVO können wir diese Regelungen nachhaltig verankern.“
München/Berlin (DAV). Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann. Im vorliegenden Fall ging es um Epilepsie. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 1. Juli 2010 (AZ: 281 C 8097/10) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Stuttgart — Die Entscheidung der Daimler AG zur Zukunft der Luxusmarke Maybach soll nach einem Bericht der Fachzeitschrift Automotive News Europe noch im Juni fallen. Demnach stehen mit der Schließung oder einer Kooperation mit dem britischen Hersteller Aston Martin zwei Optionen zur Wahl. Daimler-Chef Dieter Zetsche sprach auf Nachfrage von Automotive News Europe von „einer höheren Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung“ für eine zweite Generation des Maybach, wenn ein Partner eingebunden wird. Zetsche bestätigte Gespräche mit Aston Martin.
Berlin (DAV). Mindert der Mieter wegen Schimmelbefalls der Mieträume die Miete, so muss er beweisen, dass der Schimmel tatsächlich die Gesundheit der Mieter und damit die Gebrauchsfähigkeit der Räume herabsetzt. Er muss Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen sowie ärztliche Atteste vorlegen. Erst aufgrund dieser Tatsachen kann das Gericht ein Sachverständigengutachten beauftragen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 3. Juni 2010 (AZ: 12 U 164/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Auch Betreiber von Bordellen müssen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Im konkreten Fall ging es um ein sogenanntes „Laufhaus“.