Wenn Großeltern – ganz oder in Teilen – das Sorgerecht für ihre Enkel übernehmen, müssen sie auch vor Gericht gehört werden. Nur so kann das Gericht eine Entscheidung treffen, die sich am Kindeswohl orientiert. In dem Fall lebten die Kinder zunächst bei ihrer Mutter, dann lag das alleinige Sorgerecht beim Vater. Weiter
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O-Ton: Umgang mit den Enkeln muss Kindeswohl dienen
Wenn Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln durchsetzen möchten, müssen sie nachweisen könne, dass dies dem Kindeswohl dient. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall lebte die Mutter mit ihren beiden Töchtern und den Eltern auf ihrem Gestüt. Weiter
O-Ton: Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl dienen
Oma und Opa haben keinen Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Entscheidend ist immer das Kindeswohl, wie die Juristen es nennen. Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg klagten die Eltern des verstorbenen Vaters von zwei Mädchen – ohne Erfolg. Weiter