Schüler sind während des Schulbesuchs durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Ein Schulunfall gilt damit rechtlich als Arbeitsunfall. Der Versicherungsschutz erfasst auch den Schulweg und bestimmte Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Teilnahme am Unterricht. Aber im Detail kann es schwierig werden. Weiter
Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge
O-Ton + Magazin: Warum betrunkenes Fahren auf dem E-Scooter den Führerschein kosten kann
E-Scooter erobern die Städte und sind bei vielen beliebt – sei es für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder einfach für eine gemütliche Tour. Doch Vorsicht ist geboten, besonders nach ein paar Gläsern Bier oder Wein. Die Gerichte verstehen da meist keinen Spaß, der Führerschein muss nach Alkoholfahrten wie beim Auto abgegeben werden. Weiter
O-Ton + Magazin: Bei tiefstehender Sonne Geschwindigkeit anpassen!
Auch wer nicht zu schnell fährt, kann einen Verkehrsverstoß begehen. Mit einer Geldbuße muss beispielsweise rechnen, wer seine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten anpasst – wenn die Sonne blendet. Das Amtsgericht Rinteln entschied gegen einen Autofahrer, der statt erlaubten 50 nur mit 40 Stundenkilometern unterwegs war – und trotzdem mit einem Wagen am Straßenrand kollidierte. Weiter
Kollegengespräch: EU-Parlament legt Grundstein für Recht auf Schuldnerberatung – Deutschland muss jetzt handeln
Das EU-Parlament hat die europäische Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet. Damit wird erstmals die Voraussetzung für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung geschaffen. Ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Hilfe finden und nicht von unseriösen Anbietern abgezockt werden, sagt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB). Weiter
O-Ton: Autofahrer dürfen Smartphones während der Fahrt umlegen
Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert – beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Weiter