Die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann bei einem Unfall mit einem betrunkenen Fußgänger komplett entfallen. Dann haftet der Fußgänger allein. So war es bei einem Fall, den das Oberlandesgericht Naumburg entschied: Ein sturzbetrunkener Fußgänger rannte telefonierend in ein Auto – und muss drei Viertel des Schadens selbst tragen. Weiter
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O-Ton: Haftung nach grundlosem Bremsen
Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug hinten auffährt. Bremst allerdings der vordere Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit. So entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton: Homosexuelle dürfen nicht von Hochzeitsräumlichkeiten ausgeschlossen werden
Homosexuellen Paaren darf die Vermietung von Räumlichkeiten zu deren Hochzeitsfeier nicht mit dem Hinweis auf ihre sexuelle Orientierung untersagt werden, entschied das Amtsgericht Köln. Weiter
O-Ton: Diagnosefehler bei Ärzten
Auch ein Arzt kann irren. Ein Diagnoseirrtum kann zum Beispiel entstehen, wenn ein Arzt das Naheliegende diagnostiziert, obwohl das Fernliegende korrekt gewesen wäre. Ein Behandlungsfehler muss deshalb nicht vorliegen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Weiter
O-Ton: Unfall auf dem Standstreifen
Bei Unfällen auf dem Standstreifen einer Autobahn haftet üblicherweise der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Nürnberg zu entscheiden hatte, war aber ein LKW fast einen Meter auf den Standstreifen gefahren – dann muss er auch haften, so die Richter. Weiter