Wenn bei einem Unfall die persönlichen Gegenstände eines Lkw-Fahrers beschädigt werden, muss die Haftpflichtversicherung des Halters den Schaden bezahlen. In dem Fall, den das Landgericht Dessau-Roßlau entschied, waren bei einem Unfall DVD-Player, Lederjacke und Handtücher des Fahrers verbrannt. Weiter
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O-Ton: Beschädigung der Hebebühne beim Reifenwechsel
Fährt ein Autofahrer bei einem Reifenwechsel eine Hebebühne herunter und beschädigt sie, haftet nicht die Kfz-Versicherung, sondern die private Haftpflichtversicherung. Kfz-Versicherungen beinhalten meist eine sogenannte „Benzin-Klausel“. Weiter
O-Ton + Magazin: Versicherung kann Schaden ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers regulieren
Eine Kfz-Versicherung kann immer selbst entscheiden, ob sie den Schaden bezahlt oder nicht. Zahlt sie, dann muss der Versicherte dies hinnehmen. In dem Fall vor dem Amtsgericht München ging es um die Frage: Wurde ein Auto touchiert – und einen Schadensersatz von knapp 1000 Euro. Weiter
O-Ton + Magazin: Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei rollendem Einkaufswagen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet nicht, wenn ein Einkaufswagen während des Umladens des Einkaufs in den Kofferraum wegrollt und das daneben stehende Fahrzeug beschädigt. So entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton + Magazin: Gefährdeter Baum muss besonders kontrolliert werden – Stadt haftet
Beschädigt ein abbrechender Ast ein Fahrzeug, muss unter Umständen die Stadt haften. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall hatte ein Ast einen Schaden von 4.700 an einem parkenden Auto verursacht. Weiter