Anmoderation: Anders als vielleicht vermutet – eine generelle Schneekettenpflicht in Europa gibt es nicht. Jedes Land hat da seine eigenen Regeln und vor allem auch Strafen, wenn man auf glatten Straßen ohne die entsprechende Ausrüstung unterwegs ist. Die Bußgelder sind sehr unterschiedlich, am höchsten in Österreich. Weiter
Tag Archives: Strafe
O-Ton + Magazin: Ohne Winterreifen drohen Bußgelder
Wer auf glatten Straßen ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Menge Ärger. Es kann auch teuer werden. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: Weiter
O-Ton + Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg
Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. So entschied das Verwaltungsgerichts Aachen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg
Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Kiffen kann teuer werden, wenn Sie sich erwischen lassen – erstens. Und zweitens auch noch Auto fahren, wenn Sie bekifft sind. – Länge 5 sec.
… sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war relativ eindeutig:
O-Ton: Ein Autofahrer fiel bei einer Polizeikontrolle auf, weil er unter Cannabis-Einfluss stand. Daraufhin hat die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet und dem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen. – Länge 13 sec.
O-Ton: SFX
Doch der Autofahrer wollte nicht klein bei geben – er zog vor Gericht. Allerdings war das Urteil der Richter unmissverständlich. Der Autofahrer wurde Fußgänger. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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O-Ton: Tierhalter haftet auch für angebundenen Hund
Die Haftung für Tierhalter geht sehr weit und umfasst auch Tiere, die an der Leine sind. Stürzt beispielsweise jemand, weil er sich durch das Verhaltens eines Hundes erschrocken hat, muss bei Verletzungen der Tierhalter den Schaden tragen. So entschied das Landgericht Coburg. Dabei hatte ein angeleinter Dackel ein Frau erschreckt – sie stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Behandlungskosten: über 6.500 Euro. Sie wollte nicht zahlen – das Gericht entschied anders.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Grundsätzlich müssen Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden handeln. Das ist ganz wichtig, die Tierhalterhaftung geht sehr weit. Dass Hunde bellen und knurren und sich auf Menschen zu bewegen, sei zwar ein typisches Tierverhalten, aber genau dafür müssen Tierhalter auch haften. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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O-Ton Buschkowsky: Kein Kindergeld für Schulschwänzer
Berlin – Neuköllns streitbarer Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat seine Forderung nach Sanktionen beim Kindergeld für Schulschwänzer bekräftigt. „Das Kindergeld ist Teil eines Vertrags: Die Gesellschaft zahlt Eltern Geld als Ausgleich für die Aufwendungen aus der Kindererziehung“, sagte der SPD-Politiker in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr). Wenn dieser Vertrag gebrochen werde, sollten Sanktionen verhängt werden. Er fügte hinzu, dafür müssten die Eltern ihre „Kinder in den Werten der Gesellschaft“ und „zu guten Staatsbürgern“ erziehen.
Buschkowsky forderte ein rasches Handeln: „Fast jeder Intensivtäter hat als Schulschwänzer angefangen“. Schule schwänzen sei ein Regelbruch, der Konsequenzen habe müsse. Er untermauerte seine Forderung mit einer Statistik aus dem Berliner Bezirk Neukölln. Demnach beziehen über 40 Prozent der 18 bis 25jährigen in dem Stadtteil Hartz IV-Leistungen. Von ihnen seien 95 Prozent „objektiv nicht in den Arbeitsmarkt“ integrierbar. Buschkowsky bezeichnete dies als Folge von „laissez-fair“ und einer gesellschaftlichen Einstellung, dieses Problem weitgehend zu ignorieren.
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