Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Veranstalter bei „Fortuna-Reisen“ bei der Buchung nicht schon detaillierte Angaben zu Hotel und Flugzeiten machen müssen. Es reicht aus, wenn diese Informationen 8 bis 10 Tage vor Reiseantritt zusammen mit den Reiseunterlagen verschickt werden. Weiter