Tag Archives: Recht

02Aug./11

Kollegengespräch: Urteile zum Grillen

 Die Jahreszeit der Fleischbruzzler und Würstchengriller ist in vollem Gange, in geselliger Runde sitzen Millionen Deutsche um den Grill. Allerdings ist das nicht immer so einträchtig, gelegentlich müssen sich die Gerichte auch mit dem Thema Grillen beschäftigen. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein hat einige Urteile zusammengefasst.

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25Juli/11

Parkett durch Schreibtischstuhl beschädigt – Haftpflicht muss zahlen

 Dortmund/Berlin (DAV). Die Benutzung eines Schreibtischstuhls mit Rollen auf einem Echtholzparkett gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Dadurch entstandene Schäden hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung, muss diese zahlen. Über diese Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 1. März 2010 (AZ: 2 T 5/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Eine Mieterin hatte durch Benutzung eines Rollschreibtischstuhles einen Schaden auf dem Echtholzparkett ihrer Wohnung verursacht. Der Vermieter verlangte dessen Beseitigung. Die Haftpflichtversicherung der Mieterin weigerte sich allerdings, für den Schaden aufzukommen. Die Frau wollte klagen und beantragte vor Gericht Prozesskostenhilfe, die ihr das Landgericht in zweiter Instanz zusprach.

Das Gericht sah ausreichende Erfolgsaussichten für die Klage der Frau. Der Gebrauch eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich sei eine „falsche Benutzung der Mietsache“, erläuterten die Richter.

Ein Versicherungsausschluss wäre nur möglich, wenn der Schaden durch einen mietvertragsgemäßen Gebrauch entstanden wäre. Hierzu hätte die Versicherung darlegen und beweisen müssen, dass ihr Versicherungsnehmer – die Mieterin – auf dem Parkett einen Rollschreibtischstuhl habe benutzen dürfen. Dazu habe aber gar keine Notwendigkeit bestanden, da die Mieterin über einen im Nachbarhaus gelegenen Arbeitsplatz verfüge, der mit Laminatboden ausgestattet und unempfindlich gegenüber gleichartiger Belastung sei.

Informationen: www.mietrecht.net

22Juli/11

Kein Schmerzensgeld für Sturz im Fußballstadion

 Brandenburg/Berlin (DAV). Im Fußballstadion muss man vorsichtig sein. Man muss sich auf Unebenheiten auf den Treppen ebenso einstellen wie auf Gedränge. Der Betreiber eines Stadions muss daher weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zahlen, wenn sich jemand durch einen Sturz verletzt, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht am 14. Dezember 2010 (AZ: 2 U 25/09). Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Klägerin besuchte im Stadion der Freundschaft in Cottbus das Fußballspiel Energie Cottbus gegen Hannover 96. Auf der Stadiontreppe stürzte sie und erlitt einen Bruch des Sprunggelenkes und einen doppelten Bänderriss. Die Klägerin macht für den Unfall eine muldenförmige Unebenheit auf einer Stufe verantwortlich. Sie klagte gegen die Stadt Cottbus, die für den verkehrssicheren Zustand des Stadions verantwortlich ist, und forderte die Zahlung von Schadensersatz wegen des ihr als Journalistin entstandenen Verdienstausfalls und zusätzlich ein Schmerzensgeld.

Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz wurde die Klage abgewiesen. Die Unebenheit in der Treppenstufe sei insgesamt sehr flach und nach außen hin nicht scharfkantig abgegrenzt gewesen. Sie sei damit nicht so gravierend, dass man der Stadt den Treppenzustand als Pflichtverletzung vorwerfen könne. Weil auch im übrigen Stadion vergleichbare Stellen vorhanden seien, hätte die Klägerin sich darauf einstellen können und müssen. Auch bei großem Besucheraufkommen – wie an dem Abend des Unfalls – hätte sich die Klägerin an dem seitlich angebrachten Treppengeländer festhalten können. Die Treppenstufe hätte bei vorsichtigem Verhalten gefahrlos passiert werden können.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

08Juli/11

Mieterin haftet nicht für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem Notfall

 Berlin (DAV). Wer hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in der Nachbarwohnung hat, darf die Feuerwehr rufen. Der Anrufer haftet dann nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstür durch die Feuerwehr entstehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (AZ: 49 S 106/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Eine Mieterin hatte erfolglos versucht, ihre Nachbarin verabredungsgemäß telefonisch zu erreichen. Beim ersten Anruf hatte sie ein Stöhnen vernommen und erfolglos den Vornamen der Nachbarin gerufen. Beim zweiten Anruf hatte niemand den Hörer abgenommen, sondern sie hörte lediglich das Freizeichen. Daraufhin rief sie die Feuerwehr, die nach erfolglosem Klingeln die Wohnungstür aufbrach, aber keinen Notfall feststellen konnte: Die Wohnung war leer. Die Mieterin sollte nun die Kosten für die aufgebrochene Tür von über 1.000 Euro zahlen.

Das Landgericht entschied jedoch, dass sie für die zerstörte Tür nicht geradestehen muss. Den Schaden müsse sie sich nicht zurechnen lassen. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie eine Notlage vermutet und die Feuerwehr gerufen habe. Diese habe als Behörde nach dem Feuerwehrgesetz eigenständig geprüft, was zu tun sei und die Tür aufgebrochen. Der Nachbarin sei das nicht vorzuwerfen.

Informationen: www.mietrecht.net

07Juli/11

O-Ton: Kein Schmerzensgeld für Sturz im Fußballstadion

 Beim Fußball besteht Verletzungsgefahr nicht nur auf dem Rasen, sondern auch auf den Tribünen eines Stadions. Wer dort auf der Treppe umknickt und sich verletzt, bekommt vom Stadionbetreiber weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht im Fall einer Journalistin, der das Missgeschick beim Spiel Energie Cottbus gegen Hannover 96 passiert war.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Alle Gerichte lehnten ihren Schadensersatzanspruch ab. Denn wer ein Fußballstadion besucht, weiß, dass es Gedränge gibt. Der muss sich zur Not festhalten an Geländern, die vorhanden sind oder aber auch vorsichtig gehen, damit er nicht stürzt. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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