Tag Archives: Internet

01Sep./11

Auto wandelt sich zum „Wohlfühlraum auf vier Rädern“

 Hannover – Autos werden sich nach Ansicht von Continental in den nächsten Jahren grundlegend ändern. „Künftig wird es eine Art First-Class-„Wohlfühlraum“ auf vier Rädern sein – ausgerüstet mit Sensoren, Kameras und Telekommunikation“, sagte Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Er fügte hinzu: „Sie helfen beim Fahren, Parken, Lenken, Bremsen, Kommunizieren, Orientieren, Informieren, bei Langeweile durch Unterhaltung und sogar beim Wachbleiben.“ Kameras werden beispielsweise innerhalb von zehn Jahren zur Standardausrüstung gehören: „Die gesamte Technologie zur Umfeld-Erkennung ist schon verfügbar. Sie muss jetzt in größeren Volumen in die Märkte eingeführt werden. Nur dann können wir unsere Vision vom unfallfreien Fahren wirklich umsetzen.“ Damit wären Auffahrunfälle in großem Maße vermeidbar.

Zugleich werde sich auch die Kommunikation rasant verändern: „Insbesondere wenn Sie die Jugend fürs Automobil begeistern wollen, müssen Sie alles im Auto bereitstellen, was ohnehin im sozialen Umfeld verfügbar ist.“ Dies werde die Herausforderung für alle Hersteller, entsprechende Internetdienste preiswert anzubieten, unterstrich Degenhardt: „Da Fahrer, die jünger als 30 Jahre alt sind, selten Luxuswagen fahren, muss die Technologie skalierbar entwickelt werden, um zeitnah auch in Kompakt- und Mittelklasse verfügbar zu sein.“ Der Trend sei dabei eindeutig: „Was früher in Leistung und Tuning investiert wurde, fließt heute schon verstärkt in die Kommunikation und Funktionalität. Das Motto ist hier: Mehr Vernetzung und weniger PS, auch wegen eines gestiegenen Umweltbewusstseins“, machte Degenhardt deutlich.

Continental ist einer der weltweit führenden Zulieferer in der Automobilindustrie. Der Konzern unterteilt sich organisatorisch in fünf Divisionen. Das größte Wachstum wird 2011 in der Division Powertrain mit hoch innovativen Antriebstechnologien wie auch im Bereich Chassis & Safety erwartet, hier vor allem im Bereich Sicherheit der Fahrzeuge.

29Mai/11

O-Ton: Internet bleibt anonym

 Auch wenn auf einer Internetplattform unerwünschte Kommentare über einen Nutzer stehen – der Betreiber des jeweiligen Forums muss keine Auskunft über die Autoren der Einträge geben. Privatpersonen haben nur ein sehr eingeschränktes Recht auf entsprechende Informationen, selbst wenn sich diese durch Beiträge diskriminiert fühlen, entschied das Amtsgericht (AG) München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Wenn Sie sich beleidigt oder diskriminiert fühlen, dann kann das ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein. Der Datenschutz geht hier vor, ein Betreiber einer Internetplattform ist hier nicht verpflichtet, Daten von anderen an Dritte weiterzugeben. Alles bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Hier wäre beispielsweise das Telemediengesetz einschlägig. Aber hier gibt es keine Vorschrift, dass man das tun darf oder soll. Also – bitte: Datenschutz geht vor. Wenn Du Dich beleidigt fühlst, dann wende Dich an die Staatsanwaltschaft. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

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07Apr./11

Mobile.de: Auf das Einstellungsdatum kommt es an

München/ Berlin (DAV). Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht (AG) München am 10. September 2010 (AZ: 271 C 20092/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Ein Mann hatte bei einem Autohaus einen Wagen für 39 000 Euro erworben. Allerdings wollte er sich schnellstmöglich wieder von diesem trennen und stellte ein Angebot ins Internet. Darüber hinaus versprach er eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro, wenn der Wagen innerhalb von drei Tagen ersteigert würde. Acht Tage später ersteigerte der Kläger das Auto und verlangte die Zahlung der Prämie, da er innerhalb von drei Tagen nach seinem Aufruf der Internetseite den Wagen ersteigert hätte. Der Verkäufer weigerte sich zu zahlen, denn es käme auf das Einstellungsdatum an.

Das AG München entschied, dass sich der Fristbeginn des Angebots auf das Einstellungsdatum bezieht und nicht auf den Zeitpunkt des individuellen Aufrufens. Dies müsse sich bereits einem „durchschnittlichen Beteiligten“ aufdrängen, da der Anbietende ansonsten keine Möglichkeit habe, den Zeitpunkt festzustellen oder zu überprüfen. Das Einstellungsdatum lasse sich hingegen problemlos nachvollziehen. Allerdings sollte zur Vermeidung von Streitigkeiten besonders im Internet eindeutig formuliert werden und bei Fristen der Beginn genau bezeichnet werden.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

31März/11

O-Ton + Magazin: Einstellungsdatum im Internet entscheidend

 Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht München. In dem Fall hatte ein Auto-Verkäufer noch 1.000 Euro drauf gelegt, wenn der Deal innerhalb von drei Tagen über die Bühne geht. Der Käufer nahm den Wagen zum vereinbarten Preis – und wollte die Prämie für die schnelle Einigung auch noch. Seine Begründung: Die Frist beginnt, wenn er das Angebot gesehen hat. Doch damit scheiterte er vor Gericht.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, die einzige Frist, die nachvollziehbar ist, ist die Frist, wenn ich ein Auto oder ein Angebot im Internet einstelle. Dann fängt die Frist an zu laufen. Wann jemand wahrnimmt, dass da ein Auto, eine Schrankwand oder sonst was zu kaufen ist, das kann ich ja nicht nachvollziehen. Da könnte sich ja jeder auf diese Frist berufen. Deshalb sei für einen – Zitat – „durchschnittlichen Beteiligten“ klar, dass die Frist nur mit dem Einstellungsdatum beginnen kann. – Länge 29 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Einstellungsdatum im Internet entscheidend

Wenn zwei sich über bestimmte Fristen für den Verkauf im Internet streiten, dann ist das jeweilige Angebot des Verkäufers entscheidend. Die Frist beginnt, wenn er seine Offerte ins Netz gestellt hat. Klingt kompliziert? Das Amtsgericht München hat das ganz klar entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es gibt ganz klare Regeln für Verkäufe im Netz. Die betreffen unter anderem auch die Fristen, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zunächst beginnt eine Frist zu laufen, wenn ich ein Angebot bei Ebay oder – wenn ich mein Auto verkaufen will bei Mobile.de – dann fängt die Frist an, sobald ich mein Angebot öffentlich mache. – Länge 10 sec.

Zwar tickt auf den Servern keine Kuckucksuhr:

O-Ton: SFX

Aber die Zeit spielte in diesem Fall die entscheidende Rolle. Denn es ging um nicht weniger als um 1.000 Euro:

O-Ton: Jemand hatte sich ein Auto gekauft und hat gemerkt: Jetzt habe ich 39.000 Euro ausgegeben, ich mag das Auto gar nicht mehr, er wollte es schnellstmöglich wieder verkaufen. – Länge 10 sec

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hat dafür eine Prämie ausgelobt, wenn das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen verkauft wird. – Länge 5 sec.

Er fand auch einen Käufer, die beiden wurden sich handelseinig – bis auf 1.000 Euro „Spurtprämie“. Die wollte der Käufer auch haben:

O-Ton: Wann Du das eingestellt hast, interessiert mich nicht. Ich habe erst gestern von dem Angebot erfahren. Deshalb habe ich innerhalb von drei Tagen das Angebot abgegeben und das Auto gekauft. Und somit hätte er einen Anspruch auf die 1.000 Euro. – Länge 12 sec.

…argumentierte der Käufer. Doch vor Gericht zog er damit den Kürzeren. Swen Walentowski.:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, die einzige Frist, die nachvollziehbar ist, ist die Frist, wenn ich ein Auto oder ein Angebot im Internet einstelle. Dann fängt die Frist an zu laufen. Wann jemand wahrnimmt, dass da ein Auto, eine Schrankwand oder sonst was zu kaufen ist, das kann ich ja nicht nachvollziehen. Da könnte sich ja jeder auf diese Frist berufen. Deshalb sei für einen – Zitat – „durchschnittlichen Beteiligten“ klar, dass die Frist nur mit dem Einstellungsdatum beginnen kann. – Länge 29 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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O-Ton und Magazin

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03März/11

O-Ton-Pakete: Computersicherheit

Der Einsatz mobiler Endgeräte in Unternehmen ist mittlerweile selbstverständlich. Zwar ist das Bewusstsein der Nutzer, was Cyberbedrohungen auf dem Rechner betrifft, gestärkt. Diese Sensibilität fehlt allerdings, wenn es um die Einschätzung der Bedrohungslage für mobile Services geht.Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von Kaspersky Lab, bei der über 1.600 Nutzer mobiler Endgeräte nach dem Infektionsrisiko beim Internetsurfen befragt wurden.

 

Wir bieten Ihnen hier drei ausführliche Interviews zum Thema Computersicherheit mit den Analysten von Kaspersky Lab:

 

O-Ton-Paket Christian Funk (social engineering)

O-Ton-Paket Magnus Kalkuhl (Verdienste der Cyberkriminellen)

O-Ton-Paket Marco Preuß (Sicherheit des Mac)

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