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24Nov./20

O-Ton: „Garagenauto“ gehört in die Garage

Wenn beim Tarif in einer Kaskoversicherung das Merkmal „Garage“ vereinbart ist, muss das Auto auch in der Garage stehen. Parkt man nachts davor, kann die Versicherung bei einem Diebstahl den Anspruch um 30 Prozent kürzen, entschied das Landgericht Magdeburg. Weiter