Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen
Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag
Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.
Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.
O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.
Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:
O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Der Volkswagen-Konzern will die Zahl seiner Standorte weltweit bis 2018 deutlich erhöhen. „Rechnen wir die 31 MAN-Standorte hinzu, sprechen wir nicht mehr über 70 Standorte – sondern gehen bereits deutlich früher als 2018 auf insgesamt 100 Standorte zu“, sagte VW-Produktionsvorstand Michael Macht im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Er fügte hinzu: „In China arbeiten wir an neuen Standortprojekten in Foshan, Yizheng und Ningbo.“ Dazu sollen in der Region Komponentenwerke entstehen. „Wir schauen zudem verstärkt nach Südostasien, vor allem nach Malaysia. Und bekanntlich auch nach Nordamerika, wo wir bereits ein Komponentenwerk in Mexiko aufbauen und ein weiteres Fahrzeugwerk unter Audi-Führung untersuchen“, präzisierte Macht die VW-Pläne. Schrittweise bis 2018 die Produktionskapazität von 10 Millionen Einheiten sicherzustellen, sei eines der strategischen Kernziele in der neuen „Produktionsstrategie 2018“, so Macht.
Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Wenn ein anderer gefahren ist, muss der Fahrer zahlen. Allerdings gilt das nur, wenn der Fahrer auch mit einem zumutbaren Aufwand zur Zahlung herangezogen werden kann. Bis Hongkong reicht der Arm der deutschen Behörden nicht – darum musste die Halterin zahlen.
Stuttgart – Die Angst vor dem Platzen der Immobilienblase in China drückt auch die Nachfrage nach teuren Luxusfahrzeugen aus Deutschland. Das auf China spezialisierte Prognose- und Beratungsunternehmen JSC rechnet in diesem Jahr mit einem Einbruch der Importe von 15 Prozent auf 850.000 Einheiten. „Dies wird sich vor allem auf die Gewinne der internationalen Hersteller auswirken, selbst wenn sie im Gesamtabsatz in China zulegen“, sagte JSC-Experte Jochen Siebert im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Davon besonders betroffen sind die deutschen Hersteller BMW, Mercedes und Porsche sowie internationale Luxusmarken wie Lamborghini, Ferrari und Bentley.
Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Dabei hatte der Fahrer seinen Sitz nach hinten geschoben und dadurch einen Laptop zerquetscht.