Scheidender CEO Jonsson: Globaler Absatz soll 2011 bei 80.000 Einheiten liegen, Absatzziel 2012 bei 120.000 Saab; Gewinnschelle liege bei 85.000 Einheiten
Saab sucht zur Realisierung eines künftigen Einstiegsmodells einen Kooperationspartner: „Wir sprechen gerade mit mehreren Herstellern darüber, eine Plattform und Antriebstechnologie für ein künftiges Einstiegsmodell“, sagt Saab-Chairman Victor Muller im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Die schwedische Marke wolle das Modell „so schnell wie möglich realisieren, frühestens 2014“ werde es auf den Markt kommen. „Es sollte die Größe eines Audi A1 haben. Wir könnten sicher 30.000 bis 50.000 Einheiten davon verkaufen“, so Muller weiter. Der Preis für das künftige Einstiegsmodell soll nach derzeitigen Unternehmensvorstellungen bei rund 20.000 Euro liegen.
Kredite zur Realisierung dieser Investition will Muller nicht aufnehmen. Muller: „Wir müssen dafür nicht zur Bank gehen. Wir haben einen großen Aktivposten mit unserem Werk in Trollhättan. Die Kapazität liegt hier bei 190.000 Einheiten. Wir könnten als Auftragsfertiger agieren“, so Muller. Konkrete Aufträge oder Verhandlungen nannte Muller aber noch nicht.
Saab-Markenchef Jan-Ake Jonsson gab ungeachtet der hohen Verluste für 2010 im Gespräch mit Automotive News Europe ambitionierte Absatzziele aus: „Wir wollen dieses Jahr 80.000 Saab verkaufen und 2012 dann 120.000. Unser Business-Plan basiert auf niedrigen Absatzzahlen. Wir brauchen nur 85.000 Einheiten, um die Gewinnschwelle zu erreichen.“ Im vergangenen Jahr verkaufte Saab weltweit weniger als 40.000 Autos. Jonsson wird Mitte Mai das Unternehmen verlassen, dann übernimmt Muller kommissarisch die Führung von Saab.
München/Berlin (DAV). Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.