16Mai/11

O-Ton-Pakete: Grüne: Verlängerte U-Haft von Strauss-Kahn gefährdet Euro-Rettung

FDP-Finanzexperte: Vorgang hat keine Auswirkungen

Berlin – Die Verlängerung der U-Haft von IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn gefährdet die Debatte um die Euro-Rettung. „Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir jetzt brauchen. Wir brauchen Signale von Stabilität und Sicherheit, und nicht von Spaltung und Unfähigkeit“, sagte der grüne Europa-Abgeordnete Sven Giegold am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ . Er fügte hinzu, man dürfe Strauss-Kahn aber auch nicht vorverurteilen.
Demgegenüber erwartet der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler keine Auswirkungen in der Debatte um den Euro: „So skandalös dieser Vorgang auch ist, das wird keine Auswirkungen haben“. Die Euro-Rettung sei im Wesentlichen ein Prozess der europäischen Staats- und Regierungschefs und der Europäischen Union. „Der IWF ist da eingebunden, aber ich glaube nicht, dass das in der Sache schadet oder nutzt. Das halte ich für überzogen“.

Schäffler, der als FDP-Wortführer gegen Hilfen für überschuldete Euro-Staaten gilt, erneuerte in der Sat.1-Sendung seine Ablehnung für neue Zahlungen an Griechenland: „Durch diese Hilfen boxen wir Banken irgendwo auf dieser Welt heraus, mit deutschen Steuergeldern letztendlich, und das führt zu völligen Fehlanreizen.“ Die Banken würden sich nach ihrer Rettung „nicht vernünftig“ benehmen und „erst recht in diese Staatsschulden“ investieren. Die Geldinstitute würden sich für 1,25 Prozent Geld bei der EZB leihen und für zehn Prozent in griechische Staatsanleihen anlegen: „Und das alles ohne Risiko“, kritisierte Schäffler. Dieses Modell werde immer weiter fortgesetzt und sei „unschlagbar. So viel Geld können wir gar nicht drucken, um das bezahlen zu können“, begründete der FDP-Finanzexperte seine Forderung nach einem sofortigen Stopp der Finanzhilfen für Griechenland.

Für den grünen Europapolitiker Sven Giegold steht die Rettung der Währung im Mittelpunkt: „Wir retten den Euro, nicht Griechenland. Wir retten die europäischen Banken und das tun wir auch um unserer selbst willen.“ Das jetzt verabschiedete Programm sei allerdings „so nicht tragfähig“. Es setze Daumenschrauben in Griechenland an, die das Land nicht aushalten könne. Die Ungerechtigkeit, die die kleinen Einkommen benachteilige, könne nicht dadurch geheilt werden, dass „man einfach den Geldhahn zudreht“.

O-Ton-Paket zu Strauss-Kahn (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

O-Ton-Paket zu Griechenland-Rettung (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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16Mai/11

Keine Ersatzzustellung ohne den Empfänger darüber zu informieren

Köln/ Berlin (DAV). Paketdienste dürfen Postsendungen nicht an Nachbarn oder Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu benachrichtigen. AGB-Klauseln, die das anders regeln, sind eine unangemessene Benachteiligung für den Paketempfänger und somit ungültig, so das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 2. März 2011 (AZ: 6 U 165/10 OLG). Damit hob es eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln vom 18. August 2010 auf, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Ein Paketdienst hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Ersatzzustellung an Hausbewohner und Nachbarn, ohne den Empfänger über die Zustellung der Sendung zu informieren, vorgesehen. Dagegen klagte ein Verbraucherschutzverein und war zuvor allerdings mit der Klage vor dem LG Köln gescheitert. Das LG sah die Klausel als wirksam an und wies die Klage ab.

Anderer Auffassung ist das OLG Köln. Es sieht in einer solchen Vertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung des Empfängers. Grundsätzlich sei es dem Beförderungsunternehmen zumutbar, eine Benachrichtigung an den Empfänger zu hinterlassen. Andernfalls würde dem berechtigten Interesse des Verbrauchers nicht genügend Rechnung getragen. Es sei notwendig, dass der Empfänger von der Ankunft der Sendung erfährt und darüber in Kenntnis gesetzt wird, wo sich sein Besitz derzeit befindet.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

14Mai/11

Autokonzerne und Zulieferer schaffen Tausende Jobs

Wissmann: Perspektiven sind sehr ermutigend

Berlin – Dank der massiven Nachfrage vor allem aus den Schwellenländern wollen die drei größten deutschen Automobilzulieferer in diesem Jahr mindestens 6.300 Jobs im Inland schaffen. Nach Recherchen der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche plant Bosch 900 Stellen, Continental/Schaeffler 400 und 3.000 sowie ZF Friedrichshafen 2.000 Stellen. Auch die deutschen Hersteller bauen ihre Kapazitäten im Heimatmarkt aus. Audi will 1.200 neue Experten für Elektromobilität und Leichtbau verpflichten. Daimler plant mit rund 2.000 Neueinstellungen, BMW mit 1.000. Mittelfristig sollen im Volkswagen-Konzern (mit Audi) 5.000 bis 6.000 Arbeitsplätze dazukommen.
„Die deutsche Autoindustrie ist auf dem Weltmarkt hervorragend positioniert und auf Wachstumskurs“, so VDA-Präsident Matthias Wissmann. Die weitere Entwicklung hänge aber von weiterhin stabilen Rahmenbedingungen wie einer anhaltenden Nachfrage in China ab. Mögliche Risiken wie die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise dürften nicht ausgeblendet werden. „Unter dem Strich sind die Perspektiven sehr ermutigend“, betonte Wissmann in der Automobilwoche.

Bei den neuen Stellen werden die Unternehmen auch zu einem guten Teil bisherige Leiharbeiter übernehmen.

Noch stärker fällt jedoch der Kapazitätsausbau im Ausland aus: Dort will zum Beispiel der Volkswagen-Konzern bis 2018 mehr als 50.000 neue Jobs anbieten. Die genannten Zulieferer stellen außerhalb Deutschlands allein 2011 über 27.900 neue Mitarbeiter ein.

14Mai/11

Geplante EU-Regelung weicht deutsche TÜV-Standards auf

TÜV und Dekra fordern speziell geschulte Prüfingenieure – Experte: „Auch Bäcker kann Sachverständiger werden“

München – Die geplante europaweite Anpassung der Standards für die Fahrzeugprüfung stößt bei den deutschen Unternehmen TÜV und Dekra auf harsche Kritik. „Es wäre der Worst Case, wenn als Folge der EU-weiten Harmonisierung das recht hohe Prüfniveau in Deutschland sinken würde“, zitiert die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche einen Experten des Verbands der TÜV (VdTÜV).
Länder mit weniger strenger Kontrolle müssten ihr Niveau heben, Deutschland müsste seine bisher rigide Prüfung laxer gestalten. „Diese Tendenzen sehen wir mit Sorge und werden unserer Stimme entsprechend Geltung verschaffen“, sagte Bernhard Kerscher, Sprecher der Geschäftsführung TÜV Süd Auto Service, dem Blatt. „Grundsätzlich wäre ein einheitlicher Prüfstandard okay, aber nach den Plänen der EU-Kommission würde dieser mit Sicherheit unter dem derzeitigen deutschen Niveau liegen, denn es wird kaum eine Angleichung auf dem höchsten Niveau erfolgen“, unterstrich Oliver Deiters vom Brüsseler Dekra-Büro in der Automobilwoche.

Die deutschen Prüfer sehen das Hauptproblem in der mangelnden Ausbildung der Prüfer. Gerd Mylius vom TÜV Rheinland forderte im Interview mit der Zeitung: „Wir brauchen das Berufsbild des Prüfingenieurs. Mindestvoraussetzung muss ein Ingenieurstudium sein, ergänzt um eine spezielle Zusatzausbildung“. Nach Darstellung von Gerhard Müller vom TÜV Süd sei in vielen Ländern die Ausbildung eines Sachverständigen nach einigen Wochen abgeschlossen: „Dort reicht etwa als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung, daher kann auch ein Bäcker nach einigen Wochen Ausbildung Sachverständiger werden.“

13Mai/11

Veranstalter von Singspielen können kindliches Trauma nicht immer vorhersehen

Bamberg/Berlin (DAV). Wenn im Zeltlager ein Singspiel durchgeführt wird und ein Kind dadurch ein schweres Trauma erleidet, muss der Veranstalter nicht automatisch Schmerzensgeld zahlen. Ein Trauma durch das Singspiel muss für den Veranstalter des Zeltlagers zumindest vorhersehbar sein, damit er haftbar wird, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 5. Januar 2011 (AZ: 5 U 159/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der minderjährige Kläger wollte vom Veranstalter eines Zeltlagers, an dem er mit seinem Vater teilgenommen hatte, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro einklagen. Der Kläger behauptete, ein Singspiel, bei dem sein Vater mitgewirkt hatte, habe bei ihm ein schweres Trauma ausgelöst. Im Rahmen dieses Singspiels wurde der Vater des Klägers von einem Mädchen mittels „Fingerpistole“ schauspielerisch erschossen. Der Kläger und seine Eltern vertraten die Ansicht, dass er dadurch ganz erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Der Zeltlager-Veranstalter verteidigte sich damit, dass das Singspiel seit Jahrzehnten ohne gesundheitliche Beeinträchtigung der Teilnehmer oder Zuschauer aufgeführt werden konnte. Auch hätten die anderen Teilnehmer am Zeltlager nach dem Singspiel weder am Kläger noch an seinem Vater eine nachteilige Veränderung feststellen können.

Das OLG bestätigte die Klageabweisung durch das Landgericht Coburg. Ein Verschulden der Verantwortlichen des Singspiels sei nicht zu erkennen. Für ein Verschulden sei es erforderlich, dass die Verantwortlichen die Gefahr eines Traumas bei einem 7jährigen durch das Singspiel hätten erkennen können. Unter Berücksichtigung der Einzelheiten des Falles sei dies zu verneinen. Es komme aufgrund fehlenden Verschuldens seitens der Veranstalter auch nicht darauf an, ob das Kind tatsächlich eine Belastungsstörung erlitten hat. Nach Ansicht der Richter könne bei Kindern im Alter von sieben Jahren vorausgesetzt werden, dass sie zwischen Spiel und Realität unterscheiden können. Auch das Verhalten des Vaters, der am Singspiel mitgewirkt hatte, spreche dafür, dass die behaupteten Auswirkungen nicht vorhersehbar waren.

Informationen: www.anwaltauskunft.de