25Juni/11

BayWa baut Autogeschäft aus

 München – Nach dem offiziellen Verkauf seiner Autohandelssparte vor zwei Jahren forciert der im MDAX gelistete Agrarkonzern BayWa nun offenbar wieder sein Kfz-Geschäft. Der Münchner Konzern erwirbt zum 1. Juli über seine hundertprozentige Tochter bhg Autohandelsgesellschaft eine Firma in Reutlingen, die bislang zur Wellergruppe gehörte, einem der größten deutschen Automobilhandelsunternehmen. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche.
Zudem hat sich dem Blatt zufolge die BayWa nie völlig von dem Autogeschäft getrennt, obwohl Analysten stets einen Rückzug auf die Kernkompetenzen Agrar, Bau und Energie gefordert hatten. Über eine komplizierte Beteiligungsregelung blieb die Sparte als Finanzbeteiligung im Geschäftsbericht bestehen.

Vor zwei Jahren hatte die BayWa zwei Prozent ihrer AHG Autohandelsgesellschaft, die das Kfz-Geschäft bündelt, an die ZG Raiffeisen verkauft. 49 Prozent gingen an die deutsche Raiffeisen-Warenzentrale (DRWZ). Da die BayWa selbst mit 37,8 Prozent an der DRWZ beteiligt ist, werden ihr auch deren Anteile zugeschlagen, damit kommt sie auf 98 Prozent an der AHG.
Seit der offiziellen Lossagung haben sich die Autohäuser an insgesamt 29 Standorten bestens entwickelt. Mit 5.950 verkauften Neuwagen im Jahr 2010 rangieren sie auf Platz 29 der deutschen Händler. Der Umsatz betrug im vergangenen Jahr 304 Millionen Euro, beim Ausstieg im August 2009 waren es 247 Millionen Euro. Nach dem Amtsantritt bei Europas größtem Agrarkonzern hatte BayWa-Chef Klaus Josef Lutz bereits einen Kfz-Umsatz von einer Milliarde Euro ins Spiel gebracht.

25Juni/11

Car2go startet Elektroflotte

 Stuttgart – Die Daimler-Tochter Car2go will in wenigen Wochen erstmals reine Elektro-Fahrzeuge zur Miete anbieten und so die nächste Entwicklungsstufe des innovativen CarSharing-Konzepts einleiten. „Es handelt sich um einen Praxistest mit zunächst nur einer handvoll Fahrzeugen“, zitiert die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche eine mit dem Vorgang vertraute Person. Eingesetzt wird der vollelektrische Smart-Fortwo miLithium-Ionen-Batterie.

Bei Car2go können Kunden – nach einer einmaligen Registrierung – im Stadtgebiet verteilte Fahrzeuge spontan mieten und an jedem beliebigen Ort wieder abstellen. Bezahlt wird nach der Nutzungsdauer. Nun soll getestet werden, unter welchen Voraussetzungen dieses Mietmodell funktionieren kann, wenn Elektrofahrzeuge mit einer begrenzten Reichweite genutzt werden und wie die Ladeinfrastruktur beschaffen sein muss. Heutige Kunden von Car2go erhalten zum Beispiel eine Zeitgutschrift, wenn sie ihr Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor betanken.
Der Praxistest findet in Ulm und Neu-Ulm statt. Dazu bauen die Stadtwerke SWU ein flächendeckendes Netz von Stromzapfsäulen. Technologiepartner ist Ladesäulen- und Steckerspezialist Mennekes sowie die Beteiligungsgesellschaft FG Green Tech.
Zum Jahresende will Car2go in Amsterdam mit 300 Elektro-Smarts im kommerziellen Betrieb an den Start gehen.

22Juni/11

Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

 Erfurt/Berlin (DAV). Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 30. November 2010 (AZ: 180 Js 26290/10 50 DF) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein 49-jähriger Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads quasi auf frischer Tat ertappt. Die Überwachungskamera eines Computerladens filmte das Geschehen auf der Straße. Der Ladeninhaber stellte das Video auf „YouTube“ ins Internet. Dort wurde es 1.000-fach angesehen. Verschiedene Medien berichteten darüber. Schließlich erkannte auch die 15 jährige Tochter ihren Vater auf dem Video und soll ihn auf der Arbeit angerufen haben: „Papa, Du stehst auf YouTube, wie Du ein Fahrrad mopst“, berichtete ein Internetportal anschließend. Das Video zeigte alle Einzelheiten. Aufgrund des Videos und nachdem angeblich bereits Zeitungen bei ihm angerufen hatten, stellte sich der Mann der Polizei. Er habe Angst, auf der Straße verprügelt zu werden.

Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht die Prangerwirkung des Videos und die darauf basierenden Medienberichte strafmildernd. Wegen der Berichterstattung habe der Mann Ängste ausstehen müssen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Die Überwachungskamera musste schließlich anders eingestellt werden, sie zeigte zu viel vom Straßengeschehen. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

22Juni/11

Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben

 Frankenthal/Berlin (DAV). Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal in der Pfalz vom 24. November 2010 (AZ: 2 S 193/10) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Eine Pkw-Fahrerin befuhr eine Straße stadtauswärts. Die stadteinwärts zunächst auf einem Radweg fahrende spätere Klägerin wechselte plötzlich auf einen vor einer Straßeneinmündung befindlichen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen. Kurz vor Erreichen der gegenüberliegenden Seite wurde sie von dem Pkw erfasst.

Die Richter sahen im Verhalten der Radfahrerin eine wesentliche Ursache für den Unfall. Sie lasteten ihr daher eine fünfzigprozentige Mitschuld an dem Unfall an. Die Richter wiesen darauf hin, dass in Fällen eines plötzlichen und nicht absehbaren Einbiegens eines Radfahrers auf den Zebrastreifen im Einzelfall sogar eine Alleinschuld des Radfahrers möglich sei. Generell sei zu beachten, dass Radfahrer, die Zebrastreifen radfahrend und nicht schiebend benutzen, im Unrecht seien. Radfahrer hätten anders als Fußgänger auf dem Zebrastreifen keinen Vorrang. Dies sei unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit. Sie müssten absteigen und das Fahrrad schieben. Wollten sie fahrend den Fußgängerüberweg überqueren, seien sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

22Juni/11

Eigenbedarf – Vermieter muss Alternativwohnung auch schon vor Kündigung anbieten

 Landsberg am Lech/Berlin (DAV). Kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs, muss er ihm eine Alternativwohnung anbieten. Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann er verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten. So entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech am 29. Juni 2010 (AZ: 1 C 194/10).

Ein Vermieter kündigte seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs. Er begründete den Eigenbedarf mit Heirat und Kinderwunsch, seiner etwa zeitgleich aufgenommenen selbständigen Tätigkeit und dem absehbaren Pflegebedarf der Schwiegermutter. Der Vermieter bewohnte in dem Drei-Parteien-Haus die kleinste Wohnung im Dachgeschoss. Die Mieterin wohnte seit über zehn Jahren in der Erdgeschosswohnung. Im ersten Stock befand sich eine gleich große Wohnung. Kurz bevor der Mieterin gekündigt wurde, stand diese leer und wurde renoviert. Nur sieben Wochen vor der Kündigung wurde die Wohnung, inzwischen renoviert, wieder vermietet.

Mit seiner Räumungsklage hatte der Mann jedoch keinen Erfolg. Sein Versäumnis war es, seiner Mieterin die freie Wohnung in der ersten Etage nicht angeboten zu haben. Es sei übliche Rechtsprechung, dass ein wegen Eigenbedarfs kündigender Vermieter dem Mieter vergleichbare freie Wohnungen anbieten müsse, so die Richter. Diese sogenannte Anbietpflicht von Alternativwohnungen solle den harten Eingriff der Kündigung und den daraus folgenden Wohnungsverlust abmildern.

Entscheidend war, dass das Gericht diese Anbietpflicht auf die Zeit vor der Kündigung ausdehnte: Der Vermieter hätte die Wohnung im ersten Stock der Mieterin anbieten müssen. Zwischen Weitervermietung der Alternativwohnung und Kündigung hätten nur sieben Wochen gelegen. Die Mieter seien sogar erst drei Wochen vorher eingezogen.

Informationen: www.mietrecht.net