München/Berlin (DAV). Ein Wohnungseigentümer kann erfolgreich die Nutzung einer Gewerbeeinheit im Wohnobjekt als Spielhalle mit Internet-Café verbieten. Dies gilt selbst dann, wenn in der Zweckbestimmung für die betreffenden Räume der Betrieb eines öffentlichen „Restaurants“ oder eines „Imbissraumes“ gestattet ist. Über eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts München vom 4. April 2011 (AZ: 1 S 16861/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Der Kläger wohnt in seiner Eigentumswohnung in einer Anlage, die in einem allgemeinen Wohngebiet liegt. Zwei Einheiten in dem Wohnobjekt mietete der Betreiber einer Spielhalle mit angeschlossenem Internet-Café. In der „Teilungserklärung“ für die entsprechenden Gewerberäume in der Wohnanlage waren der Betrieb eines Restaurants und eines Imbissraumes vorgesehen. Der Mann klagte erfolgreich gegen den Betrieb der Spielhalle.
Nach Auffassung der Richter lag ein der Zweckbestimmung nicht entsprechender Gebrauch der Räume vor. Bei einem Restaurant handele es sich um einen Gaststättenbetrieb, der in erster Linie warme Speisen anbiete und hiermit seine wesentlichen Umsätze mache. Bei einem Imbissraum liege nach allgemeinem Sprachverständnis der Schwerpunkt auf dem Verzehr kleinerer Speisen und Getränke. Im Unterschied dazu erziele eine Spielhalle ihre Gewinne durch die Spielautomaten, ein Internet-Café durch den kostenpflichtigen Zugang zum Internet. Deshalb unterscheide sich der Betrieb einer Spielhalle – mit oder ohne Internet-Café – von einem Restaurant- oder Imbissbetrieb. Die Ansiedlung einer Spielhalle führe jedenfalls an „sensiblen Standorten“, also etwa einem Wohngebiet mit Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften, mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer höheren Kriminalitätsbelastung. Sie habe negativen Einfluss auf das Sicherheitsempfinden und die Lebensqualität der im Umkreis lebenden Bevölkerung.
Informationen: www.mietrecht.net
München – BMW-Händler müssen künftig für die Marke Mini eigene Verkaufsräume bauen. Grund: Der Münchner Autohersteller strebt zugunsten seiner neuen Kleinwagenfamilie im deutschen Handel eine deutliche Trennung von seiner Marke Mini an. „Wenn ein BMW-Händler heute noch Mini in seinem Showroom hat, sollen diesen Platz künftig die Fahrzeuge der unteren Klasse von BMW einnehmen“, sagte BMW-Deutschlandchef Karsten Engel im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. BMW will mit der „unteren Klasse“ eine neue Modellfamilie mit Frontantrieb unterhalb des Einser einführen, die dem Mini technisch ähnlich ist. „Im gleichen Showroom wird es keine anderen Marken geben, das geht nicht“, unterstrich Engel. Die strengere Markentrennung wird in neuen Verträgen besiegelt und soll den Händlern mit einem Baukostenzuschuss von bis zu 300.000 Euro schmackhaft gemacht werden.
Frankfurt/Main – Die zum VW-Konzern gehörende Luxusmarke Bentley wird nach Angaben von Vorstandschef Wolfgang Dürheimer Ende des Jahres wieder schwarze Zahlen schreiben. „Wir befinden uns mit Bentley auf einem guten Weg. Bis zum Ende des Jahres wollen wir wieder profitabel sein“, sagte der Manager im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Er fügte hinzu: „In den ersten acht Monaten des Jahres 2011 verzeichnen wir beim Absatz einen Zuwachs von 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bis Jahresende gehen wir davon aus, dass wir weltweit mit einem Plus 40 Prozent abschließen können und 7.000 Einheiten verkaufen.“
Autohersteller verhandelt mit Magna und Engineering-Firma Akka – EADS alternative Option
Berlin – Neuköllns streitbarer Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat seine Forderung nach Sanktionen beim Kindergeld für Schulschwänzer bekräftigt. „Das Kindergeld ist Teil eines Vertrags: Die Gesellschaft zahlt Eltern Geld als Ausgleich für die Aufwendungen aus der Kindererziehung“, sagte der SPD-Politiker in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr). Wenn dieser Vertrag gebrochen werde, sollten Sanktionen verhängt werden. Er fügte hinzu, dafür müssten die Eltern ihre „Kinder in den Werten der Gesellschaft“ und „zu guten Staatsbürgern“ erziehen.