02Jan./12

Porsche will Absatz 2012 um mehr als 6,5 Prozent steigern

 Porsche will seinen Absatz 2012 um mehr als 6,5 Prozent steigern. Das kündigte Porsche Vertriebs- und Marketingvorstand Bernhard Maier im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe an: „Noch ist nicht klar wie und vor allem wie schnell die internationale Schuldenkrise gelöst wird. Die Unsicherheit in manchen Märkten ist groß. Porsche ist auf jeden Fall sehr gut vorbereitet und kann einen Auf- oder Abschwung in einem gewissen Rahmen abfedern. 2012 wird – in einem stabilen Szenario – ein Jahr werden, in dem der weltweite Pkw-Absatz laut (dem Marktforschungsinstitut) Polk um 6,5 Prozent auf 66 Millionen Einheiten steigen wird. Was immer passiert: Wir bei Porsche wollen uns nach alter Porsche-Manier besser entwickeln als der Markt.“

Porsche verbuchte 2011 ein Allzeithoch beim Absatz. “2011 ist das beste Jahr in der Geschichte unseres Unternehmens. Wir haben nach vorläufigen Zahlen ein Plus von mehr als 20 Prozent gegenüber Vorjahr erreicht. Unsere Auslieferungen werden bei über 115.000 Einheiten liegen“, sagt Maier. Porsches bisheriger Absatzrekord lag nach Unternehmensangaben bei 103.000 Auslieferungen im Kalenderjahr 2007. Im vergangenen Jahr verbuchte der Sportwagenhersteller mehr als 97.000 Auslieferungen.

Einer der Wachstumstreiber für den Absatzrekord 2011 war der US-Markt. „In den USA – unserem größten Einzelmarkt – haben wir im Jahr 2011 knapp 29.000 Verkäufe verbuchen können – ein Plus von knapp 15 Prozent. In 2012 werden wir vor allem in der zweiten Jahreshälfte weiter zulegen, wenn der neue 911 in Nordamerika voll verfügbar ist“, so Maier.

Die erfolgreichsten Wachstumsmärkte 2011 sind laut Maier aber China mit einem Plus von 67 Prozent, Südostasien mit 76 Prozent und Russland mit mehr als 40 Prozent. „Wichtig für uns ist, nicht von einzelnen Märkten abhängig zu sein, sondern unser Geschäft auf eine möglichst breite Basis zu stellen“, betonte Maier.

Mit dem Absatz soll auch die Zahl der Porsche-Vertriebspartner wachsen. Maier: „Bis 2018 planen wir unser weltweites Händlernetz von 700 auf rund 1.000 Porsche-Zentren bis 2018 auszubauen – vor allem in Wachstumsmärkten wie China und Lateinamerika.“ In China arbeite Porsche derzeit mit etwa 40 Händler, Ende 2012 sollen es 50 sein, bis 2014 schon 80.
In Europa verfügt Porsche über 336 Händler. „Bis Ende 2014 könnten es rund 400 werden“, so Maier.

Rund 50 Prozent des Porsche-Absatzes 2011 sei dem SUV Cayenne zu verdanken. „Unser viersitziges Flaggschiff, der Porsche Panamera, hat sich 2011 im Rekordtempo als feste Größe im Segment der Luxuslimousinen etabliert: 2011 haben wir über 27.000 Einheiten ausgeliefert, ein Plus von 21 Prozent zum Vorjahr“, so Maier.

29Dez./11

O-Ton + Magazin: Keine Änderung beim Kindesunterhalt 2012 – Unterhaltsrechner als App

 Der Unterhalt für Kinder orientiert sich nach Altersstufen und Einkommen gestaffelt und ist in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ nachzulesen. Im Jahr 2012 gilt die gleiche Düsseldorfer Tabelle wie 2011. Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen will, kann dies jetzt leicht mit dem Unterhaltsrechner des Deutschen Anwaltvereins tun – den gibt es jetzt auch als kostenlose App.

Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das sind die gleichen Größenordnungen wie 2011, also daran hat sich nichts geändert. Man kann dann schnell mit Hilfe der App sehen, wie viel Unterhalt muss ich zahlen. Man muss beispielsweise beachten, wenn die Kinder älter werden oder aber wenn das Einkommen steigt, dass man eventuell trotzdem mehr Unterhalt zahlen muss, obwohl sich die Tabellen selbst nicht verändert haben. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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29Dez./11

O-Ton: Tierhalter haftet auch für angebundenen Hund

 Die Haftung für Tierhalter geht sehr weit und umfasst auch Tiere, die an der Leine sind. Stürzt beispielsweise jemand, weil er sich durch das Verhaltens eines Hundes erschrocken hat, muss bei Verletzungen der Tierhalter den Schaden tragen. So entschied das Landgericht Coburg. Dabei hatte ein angeleinter Dackel ein Frau erschreckt – sie stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Behandlungskosten: über 6.500 Euro. Sie wollte nicht zahlen – das Gericht entschied anders.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Grundsätzlich müssen Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden handeln. Das ist ganz wichtig, die Tierhalterhaftung geht sehr weit. Dass Hunde bellen und knurren und sich auf Menschen zu bewegen, sei zwar ein typisches Tierverhalten, aber genau dafür müssen Tierhalter auch haften. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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29Dez./11

O-Ton + Magazin: Partnerschaftsvermittlung im Internet – keine verkürzten Kündigungsfristen

 Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigungsfristen. In dem Fall hatte ein Mann die Kündigungsfrist verpasst, das Abo verlängerte sich und der Mann musste für sechs weitere Monate zahlen – insgesamt 299 Euro.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Partnerschaftsvermittlungen stellen „Dienste höherer Art“ dar. D.h. es entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Man trifft sich mit dem Vermittler, man gibt Angaben zu seiner Person, zu seinen Vorzügen und welchen Partner man eigentlich sucht. Also auch sehr diskrete Angaben, die man ja auch nicht so in die Breite verteilt haben. Aber nicht bei Onlineplattformen, weil ich da ja nicht mit Menschen zu tun habe, sondern mit Maschinen. Und da hat das Amtsgericht München gesagt: Die sind nicht ohne Weiteres kündbar, man muss sich hier an die Kündigungsfristen halten. – Länge 13 sec.

Nachzulesen ist alles unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Partnerschaftsvermittlung im Internet – keine verkürzten Kündigungsfristen

Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigungsfristen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Was sich anfangs anhört wie eine juristische Spitzfindigkeit, ist bei näherer Betrachtung durchaus realistisch. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Partnerschaftsvermittlungen stellen „Dienste höherer Art“ dar. D.h. es entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Man trifft sich mit dem Vermittler, man gibt Angaben zu seiner Person, zu seinen Vorzügen und welchen Partner man eigentlich sucht. Also auch sehr diskrete Angaben, die man ja auch nicht so in die Breite verteilt haben. – Länge 18 sec.

Und genau damit unterscheiden sich die Partnerschaftsvermittlungen um die Ecke von denen im Internet! Denn im Netz schaut oft nur der Computer, wer zu wem passt!

O-Ton: SFX

O-Ton: Kleiner Unterschied, große Wirkung! D.h. „Dienste höherer Art“ das kann beispielsweise der Anwalt und der Mandant, der Arzt oder der Patient sein – dann kann ich das jederzeit kündigen. Da gibt es keine Kündigungsfristen. Das wäre ja absurd, wenn der Arzt sagen würde: „Du musst weiter zu mir in die Praxis kommen, auch wenn kein konkreter Behandlungsvertrag für eine Arztleistung vorliegt.“ Ich kann sagen: „Ich vertraue dem nicht mehr, da gehe ich nicht mehr hin.“ Das ist bei Partnerschaftsvermittlungen eben auch der Fall. – Länge 22 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: Aber nicht bei Onlineplattformen, weil ich da ja nicht mit Menschen zu tun habe, sondern mit Maschinen. Und da hat das Amtsgericht München gesagt: Die sind nicht ohne Weiteres kündbar, man muss sich hier an die Kündigungsfristen halten. – Länge 13 sec.

In dem Fall hatte ein Mann die Kündigungsfrist verpasst, das Abo verlängerte sich und der Mann musste nun für sechs weitere Monate zahlen – insgesamt 299 Euro. Nachzulesen ist alles unter
anwaltauskunft.de.

Absage.

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29Dez./11

O-Ton + Magazin: Entschädigung für verweigerten Eintritt zur Diskothek

 Wem wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wird, steht eine Entschädigung zu. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart ganz aktuell entschieden. Dabei hatte ein Türsteher die Ablehnung auch noch mit den Worten kommentiert , es seien „schon genug Schwarze drin“.

Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, über das Urteil und die Begründung der Richter:

O-Ton: Generell wichtig sei eine generalpräventive Überlegung, d.h. ein Abschreckungseffekt. Also der Diskothekenbetreiber und andere sollen sich künftig dreimal überlegen, ob sie ihre Türsteher so anweisen, dass sie dunkelhäutige Gäste vielleicht abweisen, dass niemand diskriminiert wird. Also der Grundgedanke des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Man darf niemanden diskriminieren aufgrund seiner Rasse, Herkunft oder Überzeugung. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Entschädigung für verweigerten Eintritt zur Diskothek

Wem wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wird, steht eine Entschädigung zu. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart ganz aktuell entschieden. Wie sich der ganze Fall abspielte – und dann vor zwei Gerichten weiterging – dazu mehr hier:

Beitrag:

O-Ton: Eine Diskothek verweigerte einem dunkelhäutigen Mann den Zutritt – und der Türsteher hat auch noch die Bemerkung gemacht, es sind jetzt „schon genug Schwarze drin“. – Länge 8 sec.

…erzählt Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall ging vor Gericht – und das Landgericht Tübingen gab der Klage statt. Demnach dürfe die Diskothek dem Kläger künftig den Zutritt nicht mehr wegen seiner Hautfarbe verweigern.

O-Ton: SFX

Allerdings: Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 5.000 Euro wurde abgewiesen. Begründung: Der Eingriff in die Rechte des Klägers sei gering.

O-Ton: Mit dieser Entscheidung wollten sich beide, der Diskothekenbetreiber und der Gast nicht zufrieden geben und gingen in die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dann entschieden, die Entscheidung, dass die Diskothek den Mann wegen seiner dunklen Hautfarbe nicht abweisen darf, ist völlig richtig. – Länge 18 sec.

Allerdings war da ja noch die Forderung nach dem Schmerzensgeld. Und da entschied das Gericht:
900 Euro Schmerzensgeld sind angemessen. Das entspricht ungefähr dem Eintritt der 150 zahlenden Gästen an dem besagten Abend. Swen Walentowski:

O-Ton: Generell wichtig sei eine generalpräventive Überlegung, d.h. ein Abschreckungseffekt. Also der Diskothekenbetreiber und andere sollen sich künftig dreimal überlegen, ob sie ihre Türsteher so anweisen, dass sie dunkelhäutige Gäste vielleicht abweisen, dass niemand diskriminiert wird. Also der Grundgedanke des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Man darf niemanden diskriminieren aufgrund seiner Rasse, Herkunft oder Überzeugung. – Länge 24 sec.

Das kann auch der Fall sein, wenn man sich für eine Wohnung oder einen Job bewirbt und abgelehnt wird. Die Überprüfung, ob man danach Ansprüche hat, übernehmen Anwälte in der Nähe – sie findet man unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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