O-Ton: Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub – Verdachtskündigung scheitert

Eine Kündigung, die lediglich auf dem Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit basiert, ist unwirksam, wenn sich im Nachhinein eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit herausstellt. So entschied das Landesarbeitsgericht. Dies gilt auch dann, wenn vieles gegen den Arbeitnehmer sprach – wie zum Beispiel ein zuvor abgelehnter Urlaub.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Verdachtskündigungen kommen oft, wenn man einen Urlaub haben wollte, den nicht bekommen hat, um kurz danach krank war. Das Gericht hat allerdings gesagt, eine Verdachtskündigung ist dann nicht mehr mehr haltbar, also Verdacht auf Beschiss beim kranksein, wenn der Arzt oder die Ärztin bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Krankmeldung auch wirklich arbeitsunfähig war. Dann ist die Verdachtskündigung hinfällig und dann gilt sie auch nicht mehr. – Länge 18 sec.

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