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06Jan./23

O-Ton: Ein Gesundheitsprodukt kann wirken – irreführende Werbung?

Irreführende Werbung gibt es auch im Gesundheitsbereich. Deshalb darf ein Anbieter von Gesundheitsprodukten nicht damit werben, dass eine gesundheitsfördernde Wirkung eintreten „kann“? „Kann“-Aussagen und solche in der Möglichkeitsform suggerieren aus Verbrauchersicht, dass bestimmte Wirkungen auch tatsächlich eintreten, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Weiter