Manchmal müssen Autofahrer bei einem Verkehrsverstoß weniger als die eigentlich vorgesehen Regelgeldbuße zahlen. Dafür bedarf es etwa der Einsicht und eines „positives Nachtatverhaltens“. In dem Fall des Amtsgerichts Eilenburg hatte ein Paketzusteller beim Fahren sein Handy benutzt, nach dem Verstoß absolvierte er eine mehrstündige Schulung in einer anerkannten Beratungsstelle. Weiter
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O-Ton: E-Scooter: Halter haftet bei Parkverstoß wie beim Auto
Werden E-Scooter auf Gehwegen so abgestellt, dass sie andere Verkehrsteilnehmer behindern und gefährden, liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vor. Macht der E-Scooter-Anbieter keine Angaben zum Fahrer, muss er als Halter die Kosten tragen. Diese Halterhaftung gilt wie bei Autohaltern auch, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona. Weiter
O-Ton: Nach Ersatz beim Autodiebstahl preisen Versicherer Rabatte ein
Wenn in einer Kaskoversicherung beim Schadensersatz nach einem Diebstahl orts- und marktübliche Nachlässe zum Neupreis vereinbart sind, dann hat diese Klausel Bestand. Ob der Versicherte dann tatsächlich diesen Rabatt bei einem Neukauf erhält, ist unerheblich. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: 10jähriges Kind muss vor Adoption über Abstammung aufgeklärt werden
Bei einer Adoption muss das Kind altersgerecht über seine Abstammung aufgeklärt werden. Dies ist auch darum wichtig, weil der Kindeswille beachtet werden muss. In dem Fall hatte sich ein Paar kennen gelernt, als die Frau bereits schwanger war. Weiter
O-Ton: Kein Arbeitsunfall bei Sturz beim Firmenlauf
Bei Arbeitsunfällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ein Firmenlauf ist aber im Gegensatz zum Betriebssport kein solches Event – damit besteht bei eventuellen Verletzungen auch ein entsprechender Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Weiter