In sommerlicher Hitze werden manche Wohnungen wärmer als dem Mieter lieb ist. Und auch hier sind die Vermieter in der Pflicht: Sie müssen für Jalousien oder sonnenhemmende Rollos sorgen. Sonst kann der Mieter seine Zahlungen um bis zu 20 Prozent mindern. Dies gilt allerdings nur für die Tage, an denen es in der Wohnung tatsächlich über 26 Grad heiß ist. Weiter
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O-Ton: Die Rechte Bahnreisender bei Hitze und Platzmangel
Wenn bei der Bahn wegen Hitze die Klimaanlage ausfällt, hat man nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. Unter Umständen können betroffene Fahrgäste Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durch das Haftpflichtgesetz haben. Auf alle Fälle sollte man sich den Ausfall der Klimaanlage bestätigen lassen, rät Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Wenn es im Büro unerträglich heiß wird, muss der Chef handeln. Denn laut Arbeitsstättenregel soll die Raumtemperatur am Arbeitsplatz nicht über 26 Grad liegen. Wenn es mehr als 35 Grad sind, sollten Luftduschen oder Ventilatoren eingesetzt werden. Ist dies nicht machbar, ist auch hitzefrei für Arbeitnehmer denkbar. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung
Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz, dies gilt auch bei künstlicher Befruchtung. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Versicherungsangestellten. Der Frau war nach ihrer künstlichen Befruchtung gekündigt worden. Da es um konkrete Termine ging, entschieden die Richter: Der Kündigungsschutz besteht ab dem Einsetzen der befruchteten Eizelle. Weiter
O-Ton: Schaden am Pkw während Kreuzfahrt
Wenn ein Auto während der Kreuzfahrt im Parkhaus beschädigt wird, ist dies ärgerlich. Nach dem Ärger kommt die Frage: Wer haftet? In dem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte, war dies das Kreuzfahrtunternehmen. Denn der Urlauber hatte reinweg gar nichts mit dem Parkhausbetreiber zu tun. Weiter