Wer 26 Jahre keine Fahrpraxis mit einem Auto hatte, kann nicht ohne Prüfung wieder am Straßenverkehr teilnehmen, entschied das Verwaltungsgericht Trier. Das ändert sich auch nicht, wenn der Mann in der Zwischenzeit Mofa gefahren ist. Weiter
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O-Ton: Unfallopfer muss Nummernschild nicht nennen können
Manchmal kann es ausreichen, dass man seinen Unfallgegner bzw. sein Auto nur beschreiben kann. Firmenaufschrift, Logo oder Webadresse können ausreichend sein, um seine Ansprüche durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. In dem Fall waren drei Lkws einer italienischen Spedition zur fraglichen Zeit in Deutschland unterwegs. Weiter
O-Ton: Trainingsfahrt von Radfahrern – keine Haftung bei Unfall
Bei Wettbewerben und sportlich angelegten Trainingsfahrten muss bei Unfällen niemand haften. Aber wenn es danach zu einem Sturz mit Verletzungen kommt, dann muss der Verursacher Schadensersatz zahlen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Weiter
O-Ton: Auto-Werbung muss Angaben zur Motorisierung enthalten
Werbung soll die Verbraucher informieren. Dazu gibt es klare Regeln. So sollen alle wesentlichen Informationen für einen Kauf enthalten sein. Andernfalls sind sie wettbewerbswidrig. Solche Werbung nennt man juristisch „Aufforderung zum Kauf“. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Gilt beim Firmenlauf der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
Auch wenn der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Firmenlauf fördert – ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht dabei nicht. Bei einem Firmenlauf nehmen eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen teil. Bei einem Sturz liegt kein Arbeitsunfall vor. Weiter