Man muss einem Autofahrer schon nachweisen, dass er zu schnell unterwegs war. Allein das Foto und das Kennzeichen reichen für eine Verurteilung nicht aus. Die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, muss lesbar sein, so das Amtsgericht Dortmund. Weiter
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O-Ton + Magazin: Kolonne überholt – wer muss den Unfallschaden bezahlen?
Wer eine stockende Kolonne überholen will, muss sicher sein, dass kein Vorausfahrender ebenfalls überholen will. Andernfalls haftet man bei einem Unfall mit. 70 Prozent des Schadens muss der Wagen hinter dem Traktor übernehmen, der andere nur 30 Prozent. Weiter
O-Ton + Magazin: Bei Verkehrsunfall ohne Berührung gilt der „Anscheinsbeweis“
Wenn sich ein Unfall nicht genau ermitteln lässt, kommt oft der Anscheinsbeweis ins Spiel. In dem Fall wollte eine Frau auf ihr Grundstück fahren. Dazu musste sie einen weiten Bogen machen. Ein Auto aus der Gegenrichtung musste ausweichen und kollidierte mit dem Bordstein. Weiter
O-Ton: Parkunfall – Zettel von Zeugen müssen Telefonnummer beinhalten
Wenn unbekannte Zeugen Infos mit der Autonummer des Schädigers bei einem Parkunfall hinterlassen, müssen sie auch ihre Telefonnummer vermerken. Sonst ist die Beweiskraft der Zettel nicht gegeben, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte. Weiter
O-Ton: Vermieter eines Stellplatzes nicht für tropfendes Harz verantwortlich
Sachen gibts, die gibts gar nicht. Und doch! Das Landgerichts Coburg musste jetzt einen Streit zwischen dem Mieter eines Parkplatzes und seinem Vermieter schlichten. Denn: Der Mieter wollte Schadensersatz für Flecke auf seinem Auto durch tropfendes Harz. Zudem wollte er den Baum beseitigt haben. Weiter