All posts by Reporter

06Juni/11

Nebenkostenabrechnung: Einsicht in die Belege vor Ort

 Freiburg/Berlin (DAV). Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, die Nebenkostenabrechnung durch Einsicht in die Belege zu überprüfen. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt von der Wohnung, kann der Mieter verlangen, am Ort des Mietobjekts Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Er muss sich auch nicht mit der Übersendung von Fotokopien zufrieden geben. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg vom 24. März 2011 (AZ: 3 S 348/10).

Der Kläger mietete eine Wohnung in Freiburg von einer in Karlsruhe ansässigen Wohnungsbaugesellschaft. Diese Wohnungsbaugesellschaft wurde später von einer anderen Gesellschaft mit Sitz in Bochum übernommen. Als der Mieter eine Nebenkostenabrechnung prüfen wollte, wurde ihm die Einsichtnahme im 400 Kilometer entfernten Bochum oder die Übersendung von Fotokopien angeboten. Der Mieter lehnte beides ab und verlangte, in Freiburg Einsicht in die Abrechnungsbelege zu erhalten.

Zu Recht! Bei einem Wohnungsmietvertrag mit einer Vielzahl von Verpflichtungen gebe es keine von vornherein einheitlichen Erfüllungsorte. Grundsätzlich könne der Vermieter der Verpflichtung zur Vorlage der Belege nachkommen, wenn Vermieter und Mieter ihre Wohnung bzw. ihren Sitz im gleichen Ort haben. Sind Mietsache und Sitz des Vermieters weit voneinander entfernt, könne der Mieter jedoch Einsicht am Mietort verlangen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn – wie hier – der Mieter bei Vertragsabschluss nicht damit habe rechnen müssen, sich zur Einsichtnahme nach Bochum begeben zu müssen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass dem Mieter die Originale nicht in dessen Wohnung vorgelegt werden müssten, sondern dies durchaus in den Räumen der örtlichen Hausverwaltung geschehen könne. Deshalb müsse sich der Mieter auch nicht auf die Übersendung von Fotokopien verweisen lassen. Er habe ein berechtigtes Interesse, zunächst Einsicht in die Originale zu erhalten.

Nach Ansicht der DAV-Mietrechtsanwälte empfiehlt es sich, eine Vereinbarung über den Ort der Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege in den Mietvertrag aufzunehmen. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters dürfte nicht ausreichen.

Informationen: www.mietrecht.net

06Juni/11

Eigentümerversammlung kann Volldämmung der Fassade durchsetzen

 Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Ist eine Fassade schadhaft, kann die Eigentümergemeinschaft unter mehreren Möglichkeiten der Sanierung wählen. Besteht sowohl die Möglichkeit einer Vollwärmedämmung als auch einer Teildämmung der Fassade, kann auch die teurere Variante der Vollwärmedämmung beschlossen werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2010 (AZ: 20 W 138/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

In einer Eigentumswohnung bildete sich Schimmel. Der Schimmel hatte seine Ursache in Mängeln der Fassade. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass zur Behebung des Mangels entweder die Giebelseite mit Kosten von ca. 17.000 Euro oder die komplette Hausfassade mit Kosten von ca. 34.900 Euro gedämmt werden können. Die Wohnungseigentümer beschlossen, die komplette Hausfassade zu dämmen. Ein Wohnungseigentümer – der Kläger – meinte, dies sei nicht erforderlich, sondern es sei eine Teildämmung ausreichend.

Die Klage war erfolglos. Die Wärmedämmung der gesamten Hausfassade stelle keine bauliche Veränderung dar. Die Renovierung geschehe aufgrund der Mängel an der Fassade und somit liege eine modernisierende Instandsetzung vor. Bei einer Teildämmung bestehe die Gefahr, dass sich an den nicht gedämmten Bauteilen Schimmel bilde. Angesichts dieses Risikos hätte ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Wohnungseigentümer eine Volldämmung gewählt. Wohnungseigentümer könnten ferner eine technische Lösung wählen, die geeignet sei, den Baumangel dauerhaft zu beseitigen. Das Ermessen der Wohnungseigentümer sei jedenfalls nicht überschritten, wenn mehrheitlich über eine Mindestsanierung hinaus Arbeiten vorgenommen werden. Somit musste der Kläger die Entscheidung hinnehmen.

Informationen: www.mietrecht.net

06Juni/11

Kriminalität: Warnschussarrest soll noch dieses Jahr kommen

Berlin – Vor dem Hintergrund brutaler Überfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die schnelle Einführung des sogenannten Warnschussarrests gefordert. „Den Warnschussarrest könnte man noch in diesem Jahr in Bundestag und Bundesrat beschließen, dann wäre er nächstes Jahr in Kraft“, sagte der CSU-Politiker in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Herrmann verwies auf die niedrige Kriminalitätsrate in Bayern: „Wir dürfen uns mit Gewalttaten nicht abfinden und da müssen die Leute sehr schnell auch die harten Strafen spüren.“ Dies gelte auch für Ersttäter.
Beim Warnschussarrest sollen jugendliche Straftäter möglichst schnell nach der Tat zur Abschreckung neben einer Bewährungs- auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.

Demgegenüber sprach sich Rechtsexperte Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Grüne) in der Sat.1-Sendung gegen einen solchen Arrest aus und plädierte für den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht. „Muss ich den, der heute schwarzfährt oder einen Ladendiebstahl macht, schon als potenziellen Gewalttäter oder gar als potenziellen Mörder sehen?“ Jugendliche seien nicht sofort „schlimmste U-Bahn-Schläger“.
Allerdings räumte Wieland ein, im Nahverkehr habe es eine „Fehlentwicklung aus Kostengründen“ gegeben, so sei ein „Raum der Unsicherheit“ entstanden. Dies gelte besonders für Berlin, „weil das Personal abgezogen wurde, weil die Nacht durch gefahren wird und weil buchstäblich dort niemand mehr ist“.

O-Ton-Paket Joachim Herrmann (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

O-Ton-Paket Wolfgang Wieland (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

03Juni/11

O-Ton: Staatsanwaltschaft geht im Fall Kachelmann in Revision

 Die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Jörg Kachelmann hat angekündigt, nach dem Freispruch des Wettermoderators jetzt in Revision gehen zu wollen. Zwar war über diesen Schritt der Anklage schon gesprochen worden, nun aber ist es wenige Tage nach Prozess-Ende offziell geworden. Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, antwortet dazu auf die Frage: Was bedeutet diese Revision der Staatsanwaltschaft im Kachelmann-Prozess?

O-Ton zum Download

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

02Juni/11

O-Ton: Daniel Cohn-Bendit auf dem DAT in Strasbourg

 Die Regulierung der Banken muss in einem europäischen Rahmen erfolgen. denn Europa ist das Gegengewicht zu dieser verrückt gewordenen Marktwirtschaft. Das ist nur einer der Kerngedanken aus dem Festvortrag von Daniel Cohn-Bendit, den der Europapolitiker auf dem Deutschen Anwaltstag in Strasbourg gehalten hat.

Wörtlich sagte Daniel Cohn-Bendit, Mitglied des Europäischen Parlaments:.

O-Ton zum Download

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.